Neues im Jahr 2017

Landwirtschaft

Neues und (Un)Erwartetes für das Jahr 2017

Landwirtschaft

Niemand weiß, wie das Wetter in den kommenden 12 Monaten wird. Niemand wusste es in den vergangenen zwei Jahren. Da erreichte der Globus jeweils Rekordtemperaturen. Nach dem Rekordjahr 2014 zeigte sich im Frühjahr 2015 früh das El-Nino-Ereignis und das Jahr schloss mit einem neuerlichen Temperaturrekord ab. Zwischen Mai 2015 und August 2016 war jeder einzelne Monat der wärmste Monat seit den flächendeckenden Temperaturaufzeichnungen 1880. Was heißt das für die Landwirtschaft in Deutschland? Dr. Paul Becker, Vizepräsident des Deutschen Wetterdienstes: „Die mittlere Temperaturabweichung war 2016 für Deutschland im Gegensatz zur globalen Entwicklung nicht besonders auffällig. Es muss aber an die Flutereignisse im Frühsommer erinnert werden, die aus meiner Sicht einen Vorgeschmack auf die befürchtete Zunahme von Extremereignissen in einer zukünftigen wärmeren Welt bieten."

In Niedersachsen nimmt ab Januar eine neue Dienststelle mit 16 neuen Arbeitsplätzen die Tätigkeit auf. Für 2,34 Millionen Euro richtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Düngebehörde ein. Dafür wird das Landwirtschaftskammergesetz verändert und unterscheidet demnächjst zwischen Kontrolle und Beratung. „Die Überdüngung der landwirtschaftlichen Flächen führt zu einer erheblichen Belastung von Grund- und Oberflächengewässern“, sagte Agrarminister Christian Meyer. „Niedersachsen geht jetzt voran und baut erstmalig die Kontrollen massiv aus. Wir müssen endlich der komplexen und unübersichtlichen Nährstoffströme Herr werden und Verstöße konsequent ahnden. Hier gibt es jahrzehntelange Versäumnisse.“ Es werde künftig nicht nur mehr, sondern vor allem auch risikoorientierter kontrolliert, so der Minister. Durch die Beratung soll künftig mehr Wirtshaftsdünger von den Tier- in die Ackerbauregionen geleitet werden.

Ab dem 02. Januar vergibt die Landwirtschaftliche Rentenbank Liquiditätssicherungsdarlehen an Milchviehbetriebe. Pro Endkreditnehmer sind 300.000 Euro möglich. Der Bund stellt dafür eine Bürgschaft für 150 Millionen Euro bereit. www.rentenbank.de

Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro/Stunde (brutto), wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen wurde. In der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau steigt das tarifliche Mindestentgelt ebenfalls. Es beträgt ab Januar 2017 bundeseinheitlich 8,60 Euro/Stunde (brutto), wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Mindestentgelt nochmals auf dann 9,10 Euro/Stunde (brutto). Im Jahr 2017 werden ebenfalls die Sachbezugswerte für die Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 236 Euro auf 241 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 51 Euro für Frühstück sowie jeweils 95 Euro für Mittagessen und Abendbrot. Die Werte für eine Unterkunft bleiben gegenüber 2016 unverändert.

Zum 1. Januar 2017 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die Beiträge betragen dann in den alten Bundesländern 241 Euro/Monat (Vorjahr: 236 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 216 Euro/Monat (Vorjahr: 206 Euro). Sie steigen somit um 2,1 Prozent (West) bzw. 4,9 Prozent (Ost). Der Beitrag zur Alterssicherung ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes, vor allem in den neuen Bundesländern, steigt auch der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte trotz des konstanten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 18,7 Prozent. Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigt nur in der Beitragsklasse 20, alle anderen Beitragsklassen bleiben nahezu konstant. Der Anstieg in der Beitragsklasse 20 ist auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen. Die Reform der Pflegeversicherung wird fortgesetzt und ab 1. Januar 2017 erstmals der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff angewendet. Damit verbunden sind auch Änderungen des Begutachtungssystems sowie eine Ausweitung von Leistungen der Pflegeversicherung. Der durch die Leistungsausweitung erhöhte Finanzierungsbedarf wird durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung abgedeckt. Der Beitragssatz beträgt im kommenden Jahr 2,55 Prozent (bisher: 2,35 Prozent). Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, ergeben sich aufgrund der Kopplung an den Beitragssatz ebenfalls höhere Beiträge, teilte der DBV mit. Der Zuschlag beträgt im Jahr 2017 16,2 Prozent (Vorjahr: 15,0 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 17,79 Prozent (Vorjahr: 16,6 Prozent). Durch die Reform der Pflegeversicherung werden aus bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade

Ernährung

Niedersachsen wird im Frühjahr auch gegen die Kritik der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststätenverband) eine Hygiene-Ampel für die Gastronomie einführen. Verbraucher können dann sehen, wie sauber das Restaurant arbeitet. Verbraucherschutzminister Christian Meyer zeigte sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass die große Mehrheit der Gaststätten in Niedersachsen gut abschneidet. Und dieses sollen sie dann auch den Kunden zeigen.“ An der Form wird noch gearbeitet. Starten wird das Signet in den Landkreisen Celle, Braunschweig und der Stadt Hannover.

Weniger aussichtsreich erscheint die Forderung des AOK-Chefs nach einer Zuckersteuer. Günter Wallmann, verantwortlich für das Rheiland und Hamburg, will sie einführen, weil im Rheinland die Zahl der Diabetiker von unter 9,5 auf elf Prozent gestiegen ist. Wallmann sieht die Aufgabe zwar als gesamtgesellschaftlich an, aber: „Auch eine Zuckersteuer muss in Betracht gezogen werden“, sagte er. Die Hauptursachen von Diabetes sieht Lauterbach in Bewegungsmangel, zunehmendem Übergewicht und einer Diabetes fördernden Ernährung aus zu kalorienreicher Nahrung. Der Gesundheitsexperte forderte, die bislang politisch umstrittene Ampel auf Nahrungsmittel-Verpackungen verpflichtend einzuführen. Mit den Farben Grün, Gelb und Rot könnte eine solche Kennzeichnung auf Kohlenhydrat- und Fettgehalt der Produkte aufmerksam machen.

Handel

Die Bundesregierung aktualisiert die Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen und weitet die Förderbereiche aus. Die Verstetigung und regelmäßige Anpassung des Förderprogramms im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sind Teil des Auftrags aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Ziel ist es, neben CO2 auch die klimaschädlichen Emissionen von fluorierten Treibhausgasen („F-Gase“) zu reduzieren. Seit dem Jahr 2008 wurden bereits mehr als 1.650 Anlagen mit etwa 133 Millionen Euro über die Kälte-Klima-Richtlinie gefördert. Profitieren von der Richtlinie können beispielsweise Betreiber von Supermärkten, Kühlhäusern in Fruchthöfen und von Klimaanlagen in Verwaltungsgebäuden oder Krankenhäusern. Aber auch Bäcker, Metzger und andere Gewerke, die Kühlräume betreiben, können Anträge stellen. www.klimaschutz.de

Nicht nur nach Weihnachten: Seit 2016 sind alle Händler, auch Online-Händler ab 400 Quadratmeter Fläche, verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen. Händler, die Geräte aus dem Ausland importieren, sind unabhängig der Verkausffläche zur Rücknahme verpflichtet. Noch vor Jahresabschluss und damit gültig ab sofort sind verschärfte Bußgelder. Wer sich weigert oder versäumt, Sammelstellen zu seinem Online-Handel einzurichten muss künftig bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen.

Roland Krieg

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