Neues Landesgesetz für Umwelt in Baden-Württemberg

Landwirtschaft

Gesetz will Naturschutz und Landwirtschaft versöhnen

Nachdem die Landesregierung Baden-Württemberg das Volksbegehren zur Biene in die Hand genommen hatte, woraufhin die Abstimmung abgebrochen wurde [1]. In dieser Woche wird am Donnerstag der frisch verabschiedete Gesetzentwurf in erster Lesung im Landtag beraten.

„Wir freuen uns darüber, dass die Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt genommen hat“, sagten Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk. „Der Gesetzesentwurf ist ein Meilenstein für das Land. Es handelt sich um das ehrgeizigste Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Biodiversität in Deutschland. Wir schützen damit nicht nur die Artenvielfalt, sondern stärken auch die bäuerliche Landwirtschaft. Auf diese Weise werden Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt.“

Die Gesetzesnovelle ist die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Sie greift viele der Punkte auf, die sowohl dem Trägerkreis des Volksbegehrens als auch den Bauernverbänden mit ihrem Volksantrag wichtig waren:

Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030

Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030

Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten

Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030

Erhalt von Streuobstbeständen

Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken

Minimierung der Lichtverschmutzung

Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen

Lesestoff:

[1] Initiatoren unterstützen Gesetzentwurf: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/volksbegehren-biene-in-baden-wuerttemberg-abgesagt.html

roRo; VLE

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