Nicht der Fischer Freunde

Landwirtschaft

Entschädigung für Fischer nach tierischen Fischzügen

Kormorane fangen bundesweit rund 20.000 Tonnen Fisch aus Aquakultur- und Teichanlagen. Das entspricht in etwa der Menge, die Berufs- und Anglerfischer pro Jahr aus den Gewässern ziehen.

Grau- und Silberreiher, sowie Fischotter und Biber sind nicht die Lieblinge der Teichwirte, die sich oft in ihrer Existenz bedroht fühlen. Auf der anderen Seite siedeln Biber und Kormoran als Zeichen für eine intaktere Natur wieder in Deutschland und bereichern die Ökosysteme. Der Biber beispielsweise wird auch im Rahmend es Hochwasserschutzes geschätzt.

Für einen Kompromiss zwischen den Rollen als Ökosystempartner und Fischräuber haben Bund und Länder eine von der EU genehmigte Richtlinie aufgelegt, die Binnenfischern, Betreibern von Aquakulturanlagen und der kleinen Küstenfischerei finanzielle Schäden bis zu sieben Millionen Euro ersetzen kann.

Für Schäden, die unmittelbar durch geschützte Tiere verursacht werden, sieht sie in der Binnenfischerei- und Aquakultur einen Ausgleich in Höhe von bis zu 100 Prozent vor. Bei Vorhaben im Zusammenhang mit der kleinen Küstenfischerei sind es bis zu 50 Prozent. Die Ausgleichszahlungen dienen dem Erhalt der Binnenfischerei und der kleinen Küstenfischerei sowie der Aquakultur, die hauptsächlich von Familienbetrieben als Kleinst- und Kleinunternehmen erwerbsmäßig betrieben werden. Die Richtlinie gilt bis Ende des Jahres 2026.

roRo

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