Nicht jeder darf beizen

Landwirtschaft

JKI veröffentlicht zertifizierte Saatgutbehandler

Unsachgemäße Beize mit Wirkstoffen der Gruppe Neonicotinoide sind 2008 in die Schlagzeilen geraten, weil staubiger Abrieb rund 10.000 Bienenvölker im Oberrheingraben vernichtet hat. Die EU hat mit der Regelung 2010/21/EU alle Staaten aufgefordert, für Saatgutbehandlungsmittel Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Fipronil besondere Risikominderungsmaßnahmen zu treffen. Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat zusammen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) eine Checklist für technische Voraussetzungen erarbeitet. Abrieb muss bei der Anwendung, der Lagerung und beim Transport auf ein Mindestmaß reduzierbar sein. Nur wer dieses erfüllt, darf mit Neonicotinoide beizen.
Das JKI hat jetzt die 13 Einrichtungen für Raps- und eine für Zuckerrübensaatgut in einer Liste veröffentlicht, die den Firmen die besondere Qualitätssicherung bestätigt.

Lesestoff:
Die Liste finden Sie unter www.jki.bund.de / Institute / Anwendungstechnik / Saatgutbehandlungseinrichtungen (rechter Frame)

roRo

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