Nicht jeder darf beizen
Landwirtschaft
JKI veröffentlicht zertifizierte Saatgutbehandler
Unsachgemäße Beize mit Wirkstoffen der Gruppe
Neonicotinoide sind 2008 in die Schlagzeilen geraten, weil staubiger Abrieb
rund 10.000 Bienenvölker im Oberrheingraben vernichtet hat. Die EU hat mit der
Regelung 2010/21/EU alle Staaten aufgefordert, für Saatgutbehandlungsmittel
Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Fipronil besondere
Risikominderungsmaßnahmen zu treffen. Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat
zusammen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) sowie dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) eine Checklist
für technische Voraussetzungen erarbeitet. Abrieb muss bei der Anwendung, der
Lagerung und beim Transport auf ein Mindestmaß reduzierbar sein. Nur wer dieses
erfüllt, darf mit Neonicotinoide beizen.
Das JKI hat jetzt die 13 Einrichtungen für Raps- und
eine für Zuckerrübensaatgut in einer Liste veröffentlicht, die den Firmen die
besondere Qualitätssicherung bestätigt.
Lesestoff:
Die Liste finden Sie unter www.jki.bund.de
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