Niedersachsen empfiehlt Blauzungenimpfung
Landwirtschaft
Blauzungenimpfung schützt Tiere und Handel
Bevor es warm wird und Stechmücken die bei Wiederkäuern anzeigepflichtige Blauzungenkrankheit (BT) auslösen, empfiehlt Landwirtschaftsminister Christian Meyer eine Impfung. Die muss aber von den Veterinärbehörden genehmigt werden. Die Impfung gewährt einen Schutz und erlaubt diese Tiere aus Restriktionsgebieten heraus zu transportieren. Ansonsten sind die Befallsgebiete mit Handelsrestriktionen belegt. „Ich empfehle den Landwirten unbedingt eine vorbeugende Impfung. Das schützt nicht nur die Tiere, sondern auch die Bauern vor eventuell enormen wirtschaftlichen Verlusten“, sagte Meyer am Dienstag.
Nach dem schweren Seuchenzug von 2006 bis 2009 ist Deutschland derzeit noch frei von Blauzungenkrankheit.
Die Impfung ist die einzige Möglichkeit, Rinder und kleine Wiederkäuer wirkungsvoll gegen eine BT-Infektion zu schützen und ermöglicht den Handel mit Tieren im Seuchenfall. Zugelassene Impfstoffe sind verfügbar, die Impfung ist freiwillig. Ein Eintrag der Krankheit nach Deutschland hätte großflächige Restriktionszonen mit entsprechenden Handelshemmnissen zur Folge. Die Verbringung empfänglicher Tiere aus der um jeden Ausbruch mit einem Radius von mindestens 150 Kilometer einzurichtenden Sperrzone (Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet) ist dann nur unter Auflagen (Impfung und/oder Untersuchung) erlaubt. Auf Grund dieser großen Radien werden die Gebiete möglicherweise sehr schnell bis nach Niedersachsen reichen. Auch ohne Ausbruch in Niedersachsen wären hiesige Tierhaltungen dann direkt von Restriktionen betroffen.
roRo