Niedersachsen ohne BHV1

Landwirtschaft

Ab November Regelungen in NI gegen „Rinderherpes“

Bis spätestens 1. Mai 2015 müssen die Tierhalter alle sogenannten Reagenten aus den Betrieben entfernen – also die infizierten Tiere, die zwar wieder genesen sind, aber ein Leben lang Virusträger bleiben. Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Diese Frist haben wir im Sinne der betroffenen Betriebe etwas länger angesetzt als von der alten Landesregierung geplant. Dafür haben wir nicht nur auf bloße Weideverbote, sondern auf eine gründliche Bekämpfung des Virus und auf die Unterstützung der Tierseuchenkasse gesetzt.“

Ab dem 1. November 2014 gelten folgende Regelungen:

Verbot der Einstallung von Rindern aus nicht BHV1-freien Betrieben

Verbot der Impfung gegen BHV1

Verbot der Verbringung geimpfter Rinder

Stallhaltung für Rinder aus nicht BHV1-freien Betrieben

Ab dem 1. Mai 2015 ist die Haltung BHV1-infizierter Rinder in Niedersachsen dann komplett verboten. Um die Entfernung der positiv getesteten Rinder aus den Beständen wirtschaftlich zu erleichtern, erhalten die betroffenen Tierhalter – in Abhängigkeit vom Grad der Infektion bei den weiblichen Rindern, die 24 Monate oder älter sind, gestaffelte Beihilfen. Pro Rind werden dann zwischen 200 und 400 Euro von der Tierseuchenkasse gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Betriebe bereits bis zum 31. Dezember 2014 alle betroffenen Rinder entfernt haben. Außerdem wird für Rinder in BHV1-freien Betrieben auch im Jahr 2015 ein deutlich geringerer Tierseuchenkassenbeitrag erhoben.

Die Bundesländer Bayern und Thüringen sind genauso wie die EU-Mitgliedsstaaten Dänemark, Schweden und Österreich bereits durch die Europäische Kommission als BHV1-frei anerkannt, andere Bundesländer werden in den nächsten Monaten folgen. Mehr als 98 Prozent der fast 19.000 niedersächsischen Rinderbestände und 99 Prozent aller niedersächsischen Rinder (insgesamt rund 2.136.000 Rinder) sind bereits BHV1-frei und werden durch die Verordnung vor einer Infektion geschützt. Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu Leistungseinbußen bei den Tieren. Auch bei infizierten Tieren, die wieder genesen sind, kann die Krankheit immer wieder ausbrechen.

In den vergangenen 25 Jahren hatte Niedersachsen bereits 150 Millionen Euro für die Bekämpfung des Virus in den Rinderbeständen aufgewendet. Die neue Verordnung ist bereits Ende 2013 veröffentlicht worden, um den Betrieben ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Meyer abschließend: „Ich kann nur an alle Rinderhalter, deren Bestand noch nicht als BHV1-frei anerkannt ist, appellieren, die Maßnahmen umgehend umzusetzen. Gemeinsam sichern wir damit die Gesundheit der niedersächsischen Rinder.“

ML

Zurück