Niedersachsen verteilt Gelder für die ländliche Entwicklung

Landwirtschaft

NI: Verteilungsschlüssel für ZILE festgelegt

Den Verteilungsschlüssel der Fördermittel an die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) in der laufenden Förderperiode bis 2020 haben jetzt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) gemeinsam angepasst. Künftig werden die Fördermittel für die ZILE-Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Tourismus und Kleinstunternehmen der Grundversorgung den Ämtern für regionale Landesentwicklung wie folgt zugewiesen: ArL Braunschweig: 24 Prozent; ArL Leine-Weser: 22 Prozent und die beiden ArL Lüneburg und Weser-Ems jeweils 27 Prozent.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Regionen zielgerichtet stärken – das ist das Ziel der Landesregierung. Mit dem neuen Verteilerschlüssel gehen wir den eingeschlagenen Weg weiter und beziehen aktuelle Erkenntnisse mit ein. Ich freue mich sehr, dass wir zusammen mit dem Ministerium für Regionale Entwicklung eine gute Lösung erarbeitet haben. So können wir die Mittel dort einsetzen, wo sie am nötigsten gebraucht werden!“

Niedersachsens Regionalministerin Birgit Honé ergänzt: „Mit dem jetzigen Vorgehen haben wir die Verteilung der Mittel auf eine zeitgemäße, transparente und nachvollziehbare Basis gestellt. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Niedersachsen zu unterstützen. Dazu muss man aber auch akzeptieren, dass sich die Bedürfnisse ländlicher Regionen weiterentwickeln. Und damit muss sich auch die Förderung dieser Räume der Entwicklung anpassen.“

Die Mittelverteilung für die EU-Förderperiode bis 2020 in den ZILE-Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Tourismus und ländlicher Wegebau sah bisher wie folgt aus: 20 Prozent für das ArL Braunschweig, 22 Prozent für das ArL Leine-Weser, 28 Prozent für das ArL Lüneburg und 30 Prozent für das ArL Weser-Ems. Im Frühjahr des vergangenen Jahres vereinbarten beide Ministerien, einen neuen Verteilungsschlüssel zu entwickeln. In einem ersten Schritt hatten die Ministerien bis Ende 2018 die Auswirkungen des vorherigen Verteilerschlüssels analysiert. Die nun vorgenommene Anpassung ist eine Konsequenz dieser Analyse.

So werden nun neben der Einwohnerzahl, der Fläche des Amtsbezirks und der kommunalen Finanzsituation unter anderem auch das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das mittlere Einkommen und die Bevölkerungsvorausberechnung mit einbezogen. Nach übereinstimmender Ansicht beider Ministerien handelt es sich insgesamt um bewährte und anerkannte Indikatoren, die die unterschiedlichen sozioökonomischen Stärken und Schwächen der Regionen gut abbilden. Aus Sicht von Ministerin Otte-Kinast und Ministerin Honé ermöglicht die neue Zusammenstellung damit eine noch stärkere Berücksichtigung des Gleichwertigkeitsziels der Landesregierung.

Herausgefallen aus der Berechnung ist der ländliche Wegebau, da für die regionale Mittelverteilung und Inanspruchnahme dieser Fördermaßnahme andere Grundlagen gelten – zum Beispiel die Siedlungsstrukturen und die Agrarstruktur in den Regionen.

Lesestoff:

Bei den Fördermitteln handelt es sich um Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE), also unter anderem zur Dorfentwicklung, für Basisdienstleistungen und den Tourismus. Für 2019 umfasst die Summe der EU-Fördermittel für diese Fördermaßnahmen insgesamt 35,1 Millionen Euro. Die vier Amtsbezirke erhalten zusätzlich 67,4 Millionen Euro der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), von denen der Bund 60 Prozent trägt. Den Ämtern für regionale Landesentwicklung werden 2019 somit insgesamt rund 102,5 Millionen Euro zur Bewilligung der Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Tourismus und Kleinstunternehmen der Grundversorgung zur Bewilligung von Anträgen zur Verfügung gestellt.

ML

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