Niedersachsens Bauern gestalten Energiewende

Landwirtschaft

NI: 7.000 Landwirte decken 10 % des Strombedarfs

In erster Linie verstehen sich Niedersachsens Landwirte als Produzenten hochwertiger Nahrungs- und Futtermittel. Daneben aber sehen sie sich mit Blick auf knapper werdende Rohstoffressourcen auch bei der Umsetzung der Energiewende gefordert. Aktuell decken 7.000 Landwirte zehn Prozent des niedersächsischen Stromverbrauchs mit Biogasstrom. Weiterhin erzeugen niedersächsische Bauernin großem Umfang Wind- und Solarstrom, da sie über Land- und Dachflächen verfügen.

Mit 300.000 ha nimmt der Energiepflanzenanbau aber dennoch nur etwa 15 Prozent der Ackerfläche ein. Diese Zahlen nennt Hermann Gruppe, Vorsitzender im Ausschuss Regenerative Energien beim Landvolk Niedersachsen, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Er sieht für private Haushalte wie auch Wirtschaft und damit Landwirtschaft im Zuge der Energiewende höhere Kosten, erkennt aber zugleich an, dass die Landwirtschaft über die erneuerbaren Energien zusätzliche Wertschöpfung generieren konnte. Kritik äußert er an der wenig sachlichen Differenzierung bei der Förderung von Solaranlagen, wonach beispielsweise die Dächer von Ställen schlechter gestellt werden sollen als die von Scheunen, Lager- oder Maschinenhallen. Hier seien ebenso Nachbesserungen gefordert wie bei angemessenen Übergangsfristen für in Planung befindliche Anlagen. Kritik am Erneuerbare Energiegesetz könnte nach Einschätzung Grupes durch eine flexiblere Gestaltung und eine logische Weiterentwicklung zur Förderung innovativer Fortschritte abgemildert werden.

Als einen großen Schwachpunkt bei der Umsetzung der Energiewende wertet Gruppe den Netzausbau. Aus landwirtschaftlicher Sicht meldet er Ansprüche auf neue Vergütungsregeln für die Leitungstrassen an. Sie würden die Entwicklung der Betriebe dauerhaft belasten und einschränken, zusätzlich entstehen durch Bodenbelastungen dauerhafte Schäden an der Bodenstruktur. Die Landwirte fordern daher eine jährliche Entschädigung zusätzlich zu den bisher einmaligen Zahlungen und sehen die 40 Jahre alten bisherigen Entschädigungsgrundsätze als überholt an. Den zusätzlichen Ausgleich für die Leitungstrassen nach dem Naturschutzgesetz lehnen die Landwirte als „Flächenfraß“ ab.

LPD

Zurück