NRW-Bauausschuss für „Sieben-Jahres-Frist“
Landwirtschaft
RLV „bestürzt“ über Erhalt der „Sieben-Jahres-Frist“
Mit der „Sieben-Jahres-Frist“ wird im Baugesetzbuch die Umwidmung von landwirtschaftlichen Gebäuden für eine andere Nutzungen näher beschrieben. Eine Nutzungsänderung darf nur erfolgen „wenn zwischen der Aufgabe der bisher privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung und der geplanten Nutzungsänderung ein Zeitraum von weniger als sieben Jahren liegt.“
Diese Regelung läuft zum Jahresende aus und ist in anderen Bundesländern bereits ausgesetzt worden. Damit können Besitzer, die ihre Landwirtschaft aufgegeben haben, auch später ihre Gebäude anderweitig nutzen und den Strukturwandel im ländlichen Raum nachvollziehen.
Der Antrag der Opposition begründet das Aussetzen der Frist mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft. 1991 gab es in NRW noch 60.610 landwirtschaftliche Betriebe, derzeit sind es nur noch 35.750. Mit der Zahl aufgebender Betriebe steigt auch die Zahl nicht genutzter landwirtschaftlicher Gebäude. Die „Sieben-Jahres-Frist“ gilt als Hindernis für die Nutzungsänderung bestehender Gebäude.
Bislang sag es so aus, als wenn auch Nordrhein-Westfalen die Regel aussetzen will. So zumindest interpretiert der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) die Diskussion im Bauausschuss nach einer Sachverständigenanhörung im November.
Den entsprechenden Antrag von CDU und FDP zur dauerhaften Aussetzung, wie es Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen in ihren Landesbauordnungen bereits umgesetzt haben, haben SPD und Grüne am Donnerstag jedoch abgelehnt. Darauf reagierte der RLV mit „Bestürzung“, denn das schwäche die ländliche Infrastruktur erhöhe zugleich die Raumnutzung an anderer Stelle.
Am 18. Dezember besteht noch einmal die Möglichkeit, den Entschluss zu überdenken. Dann steht er auf der Tagesordnung des Landtages.
Roland Krieg