NRW-Bauern fürchten den „Kanal-TÜV“

Landwirtschaft

NRW: Funktionsprüfung von Abwasserkanälen

Die Funktionsprüfung der Abwasserkanäle ist für die rot-grüne Koalition eine „Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes“. So steht es im Koalitionsvertrag. Die Wurzeln dieses „Kanal-TÜVs“ gehen bis in das Jahr 1993 zurück und hat bislang nach Analyse der WAZ mehr als 60 Bürgerinitiativen hervorgebracht. Hausbesitzer müssen für den Blick in die Röhre mit einem hohen dreistelligen Kostenbetrag rechnen. Je nach Regierung wurden die Anforderungen verschärft oder ausgesetzt, jedoch bislang nicht umgesetzt.

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) fürchtet jedoch nun die baldige Umsetzung der Dichtheitsprüfung, die vermeiden will, dass Abwässer in das Grund- und Trinkwasser gelangen. Vor allem auf historisch gewachsenen Bauernhöfen seine die Rohrleitungen deutlich länger als bei einem Eigenheim und die Prüfung damit teurer. Oftmals hätten Höfe Kleinkläranlagen gebaut, deren Überprüfung noch einmal die Kosten nach oben treibe. In denkmalgeschützten und alten Gebäuden sei eine Sanierung oftmals kaum realisierbar und Kosten um die 10.000 Euro könnten die Existenz manches Hofes gefährden. „Dies stehe dem in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Abwägungsprozess entgegen“, so der RLV.

roRo

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