NRW: Doch keine KUP im Wald

Landwirtschaft

Remmel: „Wald bleibt Wald“

Erst Ende des letzten Jahres hatte Nordrhein-Westfalens Agrarminister Eckhard Uhlenberg einen Erlass herausgebracht dass Waldbesitzer auf Windwurfflächen befristet Kurzumtriebsplantagen anbauen dürfen. In diesen KUP wachsen Weiden und Pappeln heran und werden etwa alle vier bis fünf Jahre gehäckselt und energetisch verwendet. Den Waldbauern sollte der Erlass eine Zwischennutzung ermöglichen.

Remmel hebt Erlass auf
Der neue Agrarminister Johannes Remmel hat den erlass jetzt aufgehoben: „Wir wollen keine Holz-Plantagen im Wald. Sie entsprechen nicht dem Sinne des Waldes und dienen nicht dem Naturschutz.“
Remmel bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundeswaldgesetzes, nach dem KUP kein Wald mehr sind. Kurzumtriebsplantagen, die seit dem Erlass seines Vorgängers angelegt haben erhalten Bestandsschutz, teilt das Agrarministerium aus Düsseldorf mit.

roRo; Foto: roRo (schnellwachsende Pappeln in einer Kurzumtriebsplantage)

Zurück