NRW-Erlass gegen Küken töten
Landwirtschaft
Remmel: Mit Erlass gegen das Töten männlicher Küken
Rund 40 Millionen männliche Küken aus Legeleistungszucht werden alljährlich in Deutschland getötet. Sie legen keine Eier und sind nicht für die Mast geeignet. Es gibt verschiedene Initiativen, das Töten der Küken zu unterbinden. Das Projekt Stubenküken will die Tradition aufleben lassen, die männlichen Küken auf 300 bis 500 Gramm zu mästen und an die Gastronomie zu verkaufen. Der Begriff stammt aus der „alten Zeit“. Da wurde das Küken in der warmen Stube gemästet.
Die Biobranche arbeitet am Zweinutzungshuhn [1] und die Uni Leipzig an einer Früherkennung des Geschlechtes im Ei [2].
Johannes Remmel, Landwirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen will mit einem Erlass rechtlich gegen Brütereien vorgehen, die männliche Küken töten. Auslöser ist eine Anzeige gegen eine Kleinbrüterei in Coesfeld. Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlung wegen eines Verbotsirrtums eingestellt. Das ist dann der Fall, wenn ein Täter nicht damit rechnen kann, ein Gesetz zu brechen. Dennoch hält die Staatsanwaltschaft das Töten der männlichen Küken für tierschutzwidrig. Ein Tier darf nicht ohne Grund getötet werden. Wegen fehlender Alternativen wird die Tötungspraxis aber von Öko- und konventionellen Betrieben fortgeführt. Rechtlich ist nicht geklärt, ob das Töten der männlichen Küken aus Legehennenrassen ein geduldeter „vernünftiger“ Grund ist.
Das weiß auch Remmel. Dennoch nimmt er die Einschätzung der Staatsanwaltschaft auf und bereitet einen Erlass für die Kreisordnungsbehörden vor, das Töten der männlichen Eintagsküken zu untersagen. „Wir freuen uns über die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Münster. Das ist ein deutliches Zeichen für den Tierschutz. Diese leider weitverbreitete Praxis muss so schnell wie möglich gestoppt werden“, sagte er am Donnerstag.
Eines muss aber auch noch geklärt werden: Wohin mit den Tieren und wer zahlt die Aufzucht oder Pflege?
Lesestoff:
[1] Zweinutzungshuhn
[2] Geschlechtsbestimmung imEi
Roland Krieg