NRW: Förderrichtlinie Holz

Landwirtschaft

Neue Förderrichtlinie Holz 2010 in Kraft getreten

Am 1. Juli ist die neue Förderrichtlinie „Holz 2010“ des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Sie ist Teil des Programms „Ländlicher Raum“. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Mobilisierung, Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden können Investitionen wie zum Beispiel die Errichtung von Holz- und Biomassehöfen, Anlagen zur Sortierung und Trocknung von Holz und forstwirtschaftlichen Nebenprodukten. Darüber hinaus werden die Entwicklung und Einführung neuer Produkte und Technologien unterstützt, beispielsweise Techniken zur Verringerung der Emissionen von Einzelfeuerstätten.

Anträge stellen können private und kommunale Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Kleinstunternehmen, die an der Verarbeitung oder Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse beteiligt sind. Die Förderquote beträgt 40 Prozent. Antrags- und Bewilligungsstelle ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Auf der Internetseite www.wald-und-holz.nrw.de stehen die Richtlinie sowie weitere Informationen zur Verfügung.

MUNLV, Foto: roRo

Zurück