NRW-Leitfaden für Umgang mit Wölfen

Landwirtschaft

Wolfsmanagementplan jetzt auch in NRW

Der Wolf spaltet die Emotionen. Doch nach Vorlage des Fachkonzeptes „Leben mit Wölfen“ des Bundesumweltamtes, hat auch Nordrhein-Westfalen seit dieser Woche einen Wolfsmanagementplan. Der „Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe“ wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in einem Arbeitsprozess mit Schafhaltern, Forstleuten, Jägern, Wissenschaftlern und Naturschützern erarbeitet. Entschädigungen bei Wolfsrissen und Wolfsberater hat es bereits im Vorfeld gegeben.

Zu Ostern wurden die vierten und fünften Wolfssichtungen gemeldet. Die sechste in NRW war nahe Paderborn. Dort wurde am 30. März auf der Landstraße 776 ein Wolf angefahren, der aber selbsttätig weiter ziehen konnte. Die Rissfälle im Februar und März im Oberbergischen Kreis wurden jetzt definitiv einem Hund zugeordnet.

Das Landwirtschaftsministerium betont, dass Wölfe üblicherweise Menschen meiden. Sollten Spaziergänger einem Wolf begegnen, empfehlen sich folgende Verhaltensregeln:

Nicht versuchen, Wölfe anzufassen oder zu füttern.
Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben
Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will.
Man kann einen Wolf vertreiben, indem man ihn laut anspricht, in die Hände klatscht und mit den Armen winkt.

Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den zuständigen regionalen Wolfsberatern melden

Beim LANUV können alle gesichteten Wölfe und Luchse unter 02361 / 3050 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und an den Wochenenden unter 0201 / 714488

Lesestoff:

Den Wolfsmanagementplan finden Sie unter www.lanuv.nrw.de

roRo

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