NRW regelt Nutzung von KUP
Landwirtschaft
Energieholzplantagen im Wald bleiben die Ausnahme
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat mit einem Erlass für den Anbau von Kurzumtriebsplantagen (KUP) für Rechtssicherheit gesorgt, teilte das Ministerium am Dienstag mit.
KUP bleibt Ackerland
Vor dem prämienrelevanten Hintergrund, ob KUP Ackerland oder Wald sind, hat Nordrhein-Westfalen jetzt Position bezogen, weil immer mehr Bauern nach der Möglichkeit fragen, Energieholzplantagen anzubauen. Uhlenberg erwartet bis zum Jahr 2020 bis zu 10.000 Hektar der schnellwachsenden Hölzer, die alle vier bis fünf Jahre für die Biomasseproduktion geerntet werden. Landwirtschaftliche Flächen, auf denen KUP angepflanzt werden, bleiben nach der Nutzung weiterhin Ackerland.
„Im Wald bleiben Kurzumtriebsplantagen die große Ausnahme“, so Uhlenberg. Waldbauern, die durch Windwurf in Not geraten sind, sollen für einen Übergang die Möglichkeit erhalten, mit KUP einen Ertrag zu erwirtschaften. Dafür ist dann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Forstamt und dem Waldbesitzer erforderlich. Die Nutzungsdauer beträgt maximal 20 Jahre bei Umtriebszeiten von fünf Jahren.
KUP können mit einem Anteil von 20 Prozent bis maximal 100.000 Euro auf Grund der Diversifizierungsrichtlinie für landwirtschaftliche Betriebe gefördert werden. Interessenten können sich an die Landwirtschaftskammer NRW wenden.
roRo; Foto: roRo: schnellwachsende Pappeln in einer KUP