NRW setzt „Sieben-Jahres-Frist“ doch aus

Landwirtschaft

NRW setzt „Sieben-Jahres-Frist“ doch aus

Nach überraschender Einigung zum Aussetzen der „Sieben-Jahres-Frist“, konnten die Bauern in NRW doch noch ruhige Feiertage genießen und von einem guten Start in das Jahr 2015 sprechen.

Nachdem vorher der Bauausschuss das Aussetzen der „Sieben-Jahres-Frist“ für die Umwidmung von landwirtschaftlichen Gebäuden gegen vorhandene Mehrheiten nicht beschließen wollte, hat es in den letzten Parlamentstagen in Düsseldorf doch noch gereicht, freut sich der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). RLV-Präsident Bernhard Conzen hat in den letzten Tagen noch einmal das Gespräch mit SPD und Grünen gesucht und für die Notwendigkeit des Aussetzens dieser Regel geworben.

Zunächst einmal ist die Frist bis 2018 ausgesetzt, nach deren Verstreichung ein ungenutztes landwirtschaftliches Gebäude nicht mehr umgewidmet werden darf [1]. Ein Teilerfolg, weil die Opposition diese Frist dauerhaft ausgesetzt haben wollte. Dennoch zeigt sich Conzen erleichtert: „Dies ist ein Bekenntnis der gesamten Landespolitik, den ländlichen Raum zu stärken und die Entwicklungsfähigkeit voranzubringen.“ Die Zeit bis 2018 will Conzen für eine Evaluierung nutzen, um danach die Frist dauerhaft auszusetzen.

Lesestoff:

[1] Umwidmung nur innerhalb einer „Sieben-Jahres-Frist“ möglichr

roRo

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