Nutzung Greening für Gewässerschutz

Landwirtschaft

NAP Pflanzenschutzerarbeitet Empfehlungen für Greening

Mit der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG entstand in Deutschland der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP). Anfang Dezember trafen sich rund 80 Akteure auf der Jahrestagung in Bonn. Die Arbeitsgruppen „Pflanzenschutz und Gewässerschutz“ sowie „Pflanzenschutz und Biodiversität“ innerhalb des NAP stellten ihre Empfehlungen zur Nutzung des Greenings vor, um Gewässerschutz und Biodiversität zu stärken.

„Die Landwirte stellen im Rahmen der europäischen Agrarpolitik GAP fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) zur Verfügung. Das Forum empfiehlt den Betrieben, bei der Umsetzung des Greening die positiven Aspekte von ökologischen Vorrangflächen, speziell von Pufferstreifen, Feldrandstreifen oder Waldrandstreifen, als einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz und zum Erhalt der Biodiversität zu berücksichtigen. Das Forum fordert die Bundesregierung auf, Hemmnisse für die breite Akzeptanz in der Landwirtschaft bei der Anlage von Puffer-, Feldrand- oder Waldrandstreifen auszuräumen. Ein solches Hemmnis wäre beispielsweise die Forderung, zu solchen Streifen Abstände bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmittel einzuhalten. Diese Forderung wird mit Blick auf eine mögliche höhere wirtschaftliche oder betriebliche Attraktivität anderer ÖFV im Rahmen des Greening gestellt. Es wird die Anlage von Feldrand-, Waldrand- und Pufferstreifen mit einer Breite von nicht weniger als 5 Metern empfohlen. Anzustreben sind ortstreue Feldrand- und Pufferstreifen. In Bezug auf den Gewässerschutz wird außerdem empfohlen, die Rand- und Pufferstreifen auch an periodisch oder ständig wasserführenden Fließ- und stehenden Gewässern sowie an hängigem Gelände zu Oberflächengewässern anzulegen.“

Lesestoff:

Der NAP ist an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt (BLE) www.nap-pflanzenschutz.de

roRo

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