Ökoförderung NRW
Landwirtschaft
Antragsfrist ist der 02. Juli
Das Landwirtschafsministerium Nordrhein-Westfalen drückt noch einmal auf die Tube. Bis zum 02. Juli (Ausschlussfrist) können Landwirte noch Teilnahmeanträge zur Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und des ökologischen Landbaus stellen. „Es besteht ein großes Interesse an unserem attraktiven Förderangebot, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen besondere freiwillige Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Naturschutz und Tierwohl unterstützt“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Die Laufzeit für die fünfjährigen Verpflichtungen beginnt am 01. Januar 2019. Folgende Maßnahmen stehen zur Auswahl:
Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptkulturen und zehn Prozent Leguminosen oder Gemengen mit Leguminosen
Anlage von Blüh- und Schonstreifen
Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen
Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten in einer Förderkulisse mit besonderem Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Extensive Grünlandnutzung mit begrenztem Viehbesatz und Wirtschaftsdüngereinsatz sowie Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung und Pflanzenschutzmittel auf dem gesamten Grünland des Betriebes
Vertragsnaturschutz mit spezifischen und vielfältigen Angeboten zu naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege von Ackerrändern und Äckern, von Wirtschaftsgrünland und kulturhistorisch wertvollen Grünlandbiotopen von Streuobstwiesen und Hecken
Einführung oder Beibehalt des ökologischen Landbaus
Für die Tierhaltung kann die einjährige Maßnahme „Haltungsverfahren auf Stroh“ bei Schweinen und Rindern gefördert werden. Die Sommerweidehaltung wird im kommenden Mai wieder angeboten.
MULNV / VLE