Ökopunktehandel in BW

Landwirtschaft

Erste Ökopunkte in Baden-Württemberg gehandelt

Wer Straßen baut, Gewerbegebiete oder auch nur ein Windrad, der muss nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung für einen Ausgleich für seinen Eingriff in die Natur sorgen. Verschiedene Ausgleichsmaßnahmen sind unterschiedlich aufwendig, was mit der Verrechnungseinheit des Ökopunktes harmonisiert wird. Die Werte eines Ökopunktes sind in der Ökokonto-Verordnung festgeschrieben. Und richten sich nach dem Marktwert.
Maßnahmen die über Ökopunkte auf einem Ökokonto gutgeschrieben werden können, sind beispielsweise die Schaffung eines Eichen-Sekundärwaldes, die Renaturierung eines Fließgewässers oder die Extensivierung von Grünland. Auch das Anlegen von Feldhecken gehört dazu.

Im gleichen Naturraum handelbar

Seit dem 01. April 2011 gilt in Baden-Württemberg eine neue Ökokonto-Verordnung, die sich vor allem durch die Handelbarkeit der erfassten Ökopunkte in definierten Naturräumen des Landes von der bisherigen unterscheidet.
Jetzt hat ein Unternehmen für die geplante Erweiterung seines Kiesabbaus 920.000 Ökopunkte gekauft, die von der Flächenagentur Baden-Württemberg auf Maßnahmen verteilt werden.
Dort können sich Kompensationsverpflichtete Investoren und Flächeneigentümer sowie Maßnahmenträger registrieren und nach definierten Naturräumen die Angebote überblicken.
Für Landwirte bieten die Ökopunkte eine mögliche Einkommensquelle, „indem sie Ökopunkte aus Aufwertungsmaßnahmen auf ihren eigenen Flächen verkaufen oder als Dienstleister für Dritte Ökokontomaßnahmen entwickeln und pflegen“, erläutert Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.

Lesestoff:

Die Online-Handelsplattform finden Sie unter www.flaechenagentur-bw.de

roRo

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