Österreich hebt Pauschalierung als Inflationsausgleich an

Landwirtschaft

Weniger Bürokratie für Österreichs Bauern

Die Agrarspitze in Österreich hat sich mit dem Finanzministerium vor dem letzten Wochenende auf ein spezifisches Entlastungspaket für Landwirte geeinigt. Demnach wird die Pauschalierungsgrenze von 400.000 auf 600.000 Euro angehoben. Die Einheitswert-Grenze wird für die Teilpauschalierung auf 130.000 Euro angehoben und die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wird von 40.000 auf 45.000 Euro angehoben.

„In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommens-Zuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Unsere Bauernfamilien sollen ihre Zeit aber für das einsetzen können, was derzeit am wichtigsten ist“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Für Bäuerinnen und Bauern gibt es administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem, um den Verwaltungsaufwand am Hof zu reduzieren. Erstmals wurden steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung seit der Einführung des Euros im Jahr 2002 angehoben.

roRo

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