Österreich verschärft EU-Neonicotinoid-Verbot
Landwirtschaft
Österreich verschärft Pflanzenschutzauflagen
Die EU hat ab Dezember die Anwendung von drei Neonicotinoiden, Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, für zwei Jahre verboten. Danach soll überprüft werden, ob das Moratorium verlängert wird. Die Aussaat von Winterraps für 2014, die bis Ende August abgeschlossen sein sollte, berührt es noch nicht.
So gesehen ist der vom Nationalrat in Österreich gefasste Beschluss, das Neonicotinoidverbot zwei Monate vorzuziehen, folgenlos. Das Verbot wird in Österreich aber drei Jahre lang wirksam sein. Das haben die Parteien am Freitag entschieden. Das Verbot wird auch ausgeweitet. Wie in Deutschland dürfen die Wirkstoffe auch für die Beize von Wintergetreide nicht angewendet werden.
Die Landwirtschaftskammer Österreich teilt ebenso mit, dass die Anwendung von Glyphosat vor der neuerlichen Risikobewertung durch die EU in diesem Herbst, mit sofortiger Wirkung für die Reifebeschleunigung vor der Ernte, verboten ist.
Dieser Vorgang wird Sikkation genannt und dient nebenbei der Vernichtung von Unkraut vor der Ernte. In Lagergetreide, das durch Starkregen und Wind auf den Boden gedrückt ist, wächst Unkraut gut durch. Oder es gibt generell einen starken Unkrautwuchs. Unter diesen Umständen können nach Empfehlungen des Pflanzenschutzdienstes Gießen glyphosathaltige Mittel empfohlen werden. Ein bis zwei Wochen vor Ernte bekommt das noch grüne nachreifende Getreide damit die Chance, aufzuholen. Durch die Sikkation wird die Samenmenge des Unkrauts auf dem Feld reduziert und die Ernte erleichtert. Auch, weil weniger Fremdsamen aus dem Korn getrennt werden muss. In Deutschland darf die Sikkation nicht in der Saatguterzeugung und bei Braugerste angewandt werden.
Jakob Auer, agrarpolitischer Sprecher der ÖVP, sieht in den österreichischen Beschlüssen eine vernünftige Balance zwischen Umweltschutz, Bienenschutz und Anliegen der Bauern.
Sikkation und Unkrautbehandlung
Die Sikkation im Eigentlichen beschreibt die künstliche
Beschleunigung des Abreifeprozesses, wie er natürlicherweise beim Welken
vorkommt. Chemische Stoffe führen Nekrosen bei Pflanzenteilen herbei, die offenbar
die „künstliche Abreife“ beschleunigen. Das heißt, das Austrocknen der Samen.
Diese Mittel haben gleichzeitig noch einen weiteren
Effekt: Sie dienen der Unkrautbekämpfung. Am Ende soll in beiden Fällen ein gleichmäßig
abgereiftes Feld für die maschinelle Ernte vorhanden sein.
Daher werden in der Fachliteratur Abreifen und
Unkrautbekämpfung oft nebeneinander genannt und sind in der Praxis nicht mehr
zu unterscheiden: „Zur Steuerung des Erntetermins und Vermeidung von Verlusten
auf ungleichmäßig abreifenden oder stark verunkrauteten Beständen kann eine
Sikkation durchaus sinnvoll sein“, schreibt beispielsweise die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Zum Beispiel mit Glyphosat.
Bei der Recherche dieses Artikels sind beim Pflanzenschutzdienst
Gießen beide Anwendungen bis zum 09. Juli 2013 unter dem Begriff Sikkation aufgeführt. Einen Tag später wurde ergänzt und
präzisiert: „Glyphosathaltige Produkte sind nicht zur Steuerung des
Erntezeitpunktes einzusetzen“! Hingegen bleibt der Einsatz von Glyphosat im
Getreidestadium BBCH 89, bei dem ein Fingernagelabdruck noch auf dem Korn
erhalten bleibt, zur Bekämpfung von noch grünem Unkrautbesatz, sofern er die
Ernte behindern könnte, erlaubt.
Lesestoff:
Der letzte Abschnitt wurde am 18. August 2013 hinzugefügt.
Roland Krieg