O+G: Kanada mit neuer Verpackungsvorschrift

Landwirtschaft

Abgepacktes Obst und Gemüse braucht Chargennummer

Die Kanadische Lebensmittelbehörde hat kurz vor Weihnachten ihre neuen Verpackungsvorschriften für Obst und Gemüse veröffentlicht. Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit und Vereinfachung der Kontrolle braucht vorverpacktes Obst und Gemüse ab dem 15. Januar eine eigene Chargennummer. Es gilt eine Übergangsfrist für alte Verpackungen bis zum 15. Januar 2021.

Daneben müssen der Geschäftssitz der Handelsfirma oder die Verpackungsstätte angegeben werden. Ein Beispiel für den „lot code“ hat die Behörde auf ihrer Webseite angegeben.

Lesestoff:

https://www.inspection.gc.ca

roRo

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