Online-Überwachung Pflanzenschutz

Landwirtschaft

Internetmarkt für Pflanzenschutzmittel zentral koordiniert

Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Februar die Zentralstelle der Bundesländer „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ ihre Arbeit übernommen. Ihre Aufgabe ist es, den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Internet zentral zu kontrollieren und sicherer zu machen. Nicht registrierte oder nicht sachgerecht arbeitende Händler und Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen oder gar gefälscht sind, sollen so effektiver ermittelt werden können.

Zuständig für die Überwachung des Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln sind die Bundesländer. Demgegenüber ist der Online-Handel ortsunabhängig. Deshalb erfolgt die Kontrolle jetzt zentral. Die Sanktionierung bleibt aber bei den Länderbehörden. Grundsätzlich ist der Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Internet erlaubt, es gelten aber die gleichen Vorschriften wie für den stationären Händler vor Ort. Der Händler darf nur Pflanzenschutzmittel vertreiben, die in Deutschland zugelassen sind, muss einen Sachkundenachweis  Pflanzenschutz besitzen und darf Mittel für professionelle Anwender nur bei Nachweis der Sachkunde verkaufen.

Die Zentralstelle ist in Bonn und kontrolliert auch Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe. Auf Anfrage der Bundesländer kann das BVL auch Proben zur weiteren Prüfung durch die Länder aus dem Internet kaufen. Das BVL ist auch für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zuständig.

Lesestoff:

Beim BVL in Bonn ist auch die Zentralstelle "G@ZIELT“ ansässig: https://herd-und-hof.de/ernaehrung-/gefaehrliche-schlanksheitsmittel.html

roRo

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