Opt out ist durch
Landwirtschaft
Neue GVO-Regeln vom EU-Rat beschlossen
Am Montag hat der EU-Rat die vorgeschlagenen Regeln für einen nationalen Ausstieg aus der Anbauerlaubnis von gentechnisch veränderten Pflanzen zugestimmt. Damit tritt das EU-Recht 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
„Die neuen Regeln geben den Mitgliedsländern die Wahlfreiheit“, erläuterte der lettische Agrarminister Janis Duklas als aktueller Vorsitzender des Agrarrates. „Das Recht entspricht den Regeln der Subsidiarität und den Wünschen von Verbrauchern und Landwirten“, sagte Duklas weiter.
Jedes Mitgliedsland hat zwei Möglichkeiten für den Ausstieg. Während des Zulassungsprozesses kann das Land die regionalen Besonderheiten berücksichtigen lassen, oder nach der Zulassung, wenn Umwelt- oder Agrarpolitik eine Restriktion für den Anbau erfordern. Als weitere Gründe für die Ablehnung können sozioökonomische Gründe, Raumplanung, Koexistenz oder gesellschaftliche Wünsche angeführt werden.
Einwände können auch später für das Land oder Teile des Landes widerrufen werden.
roRo