Ostdeutschland auf dem Weg zur BHV-1-Freiheit

Landwirtschaft

Ziel: BHV-1-freie Rinderbestände

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern erinnert die Rinderhalter an das geltende Impfverbot gegen die Rinderkrankheit BHV-1 seit dem 01. Juli 2013. Die fünf ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin haben sich in der vergangenen Woche in Magdeburg auf die letzten Sanierungsarbeiten verständigt, um die Rinderherden BHV-1 zu bekommen.
BHV-1 ist ein weltweit verbreiteter Virus, das aus Wildwiederkäuern oder sogar aus Rindern stammt. Der Bovine Herpesvirus Typ 1 ist für den Menschen völlig ungefährlich, verursacht aber beim Rind Entzündungen des Nasen-Rachenraumes und der Luftröhre. Die Tiere verringern ihre Milchleistung, im Einzelfall kann es auch Totgeburten geben. Tiere, die einmal mit dem Virus infiziert sind, scheiden es lebenslang aus. Ziel ist es daher, einen Rinderbestand zu haben, der anerkannt BHV-1-frei ist.
Nur BHV-1-freie Tiere werden im EU-Binnenmarkt uneingeschränkt gehandelt und die Regionen, die nach Artikel 10 der EU-Verordnung 64/432/EWG als BHV-1-fei anerkannt gelten, können zusätzliche Garantien wie Quarantäne und serologische Untersuchungen für eingekaufte Rinder verlangen. Dänemark, Österreich, Südtirol und die Schweiz haben diesen Status schon seit mehreren Jahren. Deutschland hat 1997 mit der BHV-1-Verordnung den Kampf gegen das Virus aufgenommen.

Bayern und Baden-Württemberg

Bayern gilt seit Jahr 2011 anerkannt als frei von BHV-1. Das hat die Rinderhalter insgesamt rund 115 Millionen Euro gekostet. Das Land hat die Kampagne mit 37 Millionen Euro unterstützt.
So weit wäre Baden-Württemberg auch gerne, musste aber im März dieses Jahres eine neue Verordnung herausgeben. Dort haben nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums 20 Prozent der bereits sanierten Betriebe wieder Neuinfektionen aufgewiesen. Offenbar reicht eine alleinige Impfung der Reagenten nicht aus. Tiere, die gegen BHV-1 geimpft sind, werden zwar nicht mehr krank, können sich aber infizieren und das Virus weiter geben. „Zur Beschleunigung der BHV-1-Sanierung und zur Vorbeugung von Rückschlägen ist es dringend erforderlich, alle Rinder in die BHV-1-Impfmaßnahmen mit einzubeziehen.“ Mit dieser Begründung hat das Land am 28. März 2013 die BHV-1-Schutzverordnung neu geregelt. Alle Rinder heißt in diesem Falle, alle Tiere eines Bestandes, in dem positive Reagenten, also Virusträger, getestet wurden. Auch Jungtiere ab dem neunten Lebensmonat müssen geimpft werden, so lange es noch Virusträger im Bestand gibt.

Ostdeutschland

Die neuen Bundesländer befinden sich in der letzten Phase der Sanierung. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen nur noch Rinder aus BHV-1-freien Regionen aufgestallt werden und wer dennoch impfen muss, der braucht die Genehmigung vom Amtstierarzt. Wenn das Impfverbot strikt eingehalten wird, dann kann auch Mecklenburg-Vorpommern den Status BHV-1-frei erlangen, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Derzeit sollen es noch rund 100 Reagenten in neun Milch- und Mutterkuhbetrieben geben. Für den Antrag müssen diese noch bis zum 31. Dezember 2013 aus dem Bestand entfernt werden. Die ostdeutschen Länder wollen den Status bei der EU gemeinsam beantragen. Für die Tiergesundheit und für leichteren Handel.

Roland Krieg

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