Ostdeutschland auf dem Weg zur BHV-1-Freiheit
Landwirtschaft
Ziel: BHV-1-freie Rinderbestände
Das
Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern erinnert die Rinderhalter an
das geltende Impfverbot gegen die Rinderkrankheit BHV-1 seit dem 01. Juli 2013.
Die fünf ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin haben sich in der
vergangenen Woche in Magdeburg auf die letzten Sanierungsarbeiten verständigt,
um die Rinderherden BHV-1 zu bekommen.
BHV-1 ist ein weltweit
verbreiteter Virus, das aus Wildwiederkäuern oder sogar aus Rindern stammt. Der
Bovine Herpesvirus Typ 1 ist für den Menschen völlig ungefährlich, verursacht
aber beim Rind Entzündungen des Nasen-Rachenraumes und der Luftröhre. Die Tiere
verringern ihre Milchleistung, im Einzelfall kann es auch Totgeburten geben.
Tiere, die einmal mit dem Virus infiziert sind, scheiden es lebenslang aus.
Ziel ist es daher, einen Rinderbestand zu haben, der anerkannt BHV-1-frei ist.
Nur BHV-1-freie Tiere werden
im EU-Binnenmarkt uneingeschränkt gehandelt und die Regionen, die nach Artikel 10
der EU-Verordnung 64/432/EWG als BHV-1-fei anerkannt gelten, können zusätzliche
Garantien wie Quarantäne und serologische Untersuchungen für eingekaufte Rinder
verlangen. Dänemark, Österreich, Südtirol und die Schweiz haben diesen Status
schon seit mehreren Jahren. Deutschland hat 1997 mit der BHV-1-Verordnung den
Kampf gegen das Virus aufgenommen.
Bayern und Baden-Württemberg
Bayern gilt seit Jahr 2011
anerkannt als frei von BHV-1. Das hat
die Rinderhalter insgesamt rund 115 Millionen Euro gekostet. Das Land hat die
Kampagne mit 37 Millionen Euro unterstützt.
So weit wäre
Baden-Württemberg auch gerne, musste aber im März dieses Jahres eine neue
Verordnung herausgeben. Dort haben nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums
20 Prozent der bereits sanierten Betriebe wieder Neuinfektionen aufgewiesen.
Offenbar reicht eine alleinige Impfung der Reagenten nicht aus. Tiere, die
gegen BHV-1 geimpft sind, werden zwar nicht mehr krank, können sich aber
infizieren und das Virus weiter geben. „Zur Beschleunigung der BHV-1-Sanierung
und zur Vorbeugung von Rückschlägen ist es dringend erforderlich, alle Rinder
in die BHV-1-Impfmaßnahmen mit einzubeziehen.“ Mit dieser Begründung hat das
Land am 28. März 2013 die BHV-1-Schutzverordnung neu geregelt. Alle Rinder
heißt in diesem Falle, alle Tiere eines Bestandes, in dem positive Reagenten,
also Virusträger, getestet wurden. Auch Jungtiere ab dem neunten Lebensmonat
müssen geimpft werden, so lange es noch Virusträger im Bestand gibt.
Ostdeutschland
Die neuen Bundesländer befinden
sich in der letzten Phase der Sanierung. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen nur
noch Rinder aus BHV-1-freien Regionen aufgestallt werden und wer dennoch impfen
muss, der braucht die Genehmigung vom Amtstierarzt. Wenn das Impfverbot strikt
eingehalten wird, dann kann auch Mecklenburg-Vorpommern den Status BHV-1-frei
erlangen, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Derzeit sollen es noch rund
100 Reagenten in neun Milch- und Mutterkuhbetrieben geben. Für den Antrag
müssen diese noch bis zum 31. Dezember 2013 aus dem Bestand entfernt werden.
Die ostdeutschen Länder wollen den Status bei der EU gemeinsam beantragen. Für
die Tiergesundheit und für leichteren Handel.
Roland Krieg