Osterunruhen über die Kleingruppenhaltung

Landwirtschaft

Bund-Länder-Streit über die Kleingruppenhaltung

In der Phase zwischen Verbot der Batteriekäfige und der Neuorientierung der Hennenhalter in der Haltungsfrage tauchte als Kompromiss zwischen Tierschutz und Hygiene- sowie Arbeitswirtschaftlichkeit die Kleingruppenhaltung auf.Dabei werden mehrere Tiere in funktionellen Käfigen verschiedener Größen gehalten. Zwei Problem wurden fortgeschrieben: Der Begriff „Käfig“ und die Kennzeichnung „3“.

Der Tierschutz hat die beiden Begriffe in seine Eierkampagne übernommen und macht zwischen der Diskussion um den Batteriekäfig und der um die Kleingruppenhaltung keine Unterschiede. Damit war das Ende der Kleingruppenhaltung absehbar.

Doch wann die Betriebe, die hohe Summen in die Kleingruppe investiert haben, auch auf Boden-, Freiland- oder Ökohaltung umsteigen müssen, darüber streiten Bund und Länder.

Das Bundeslandwirtschaftministerium hält sich an eine juristische Empfehlung der Eierwirtschaft, die ein vorfristiges Ende vor der Amortisation als verfassungsbedenklich einschätzt. Die Übergangsregelung müsse nach Artikel 14 des Grundgesetzes das Eigentum schützen.

Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben in den Bundesrat eine kürzere Übergangsregelung eingebracht, die sich auf ein Gutachten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) bezieht. Die Agrarbranche arbeitet mit den Faustzahlen und Kenngrößen der KTBL vom Stallbau über die Futterwirtschaft bis zur Biogasanlage und Siloplanung.

Nachdem Ministerin Ilse Aigner die Bundesratsempfehlung abgelehnt hat und auf die Länder verwies, konterte am Dienstag Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann: „Es gibt keinen Grund für die Länder, das Thema erneut aufzugreifen. Der mit breiter Mehrheit im Bundesrat verabschiedete Kompromissvorschlag liegt auf dem Tisch. Nun ist der Bund am Zug, der sich der Erfüllung seiner Kernaufgabe nicht entziehen und die Verordnung entsprechend erlassen sollte.“ Ulrike Höfken, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz, prophezeit „Notstandsregelungen“, um die fehlende bundeseinheitliche Regelung zu kompensieren. Jetzt könnten die einzelnen Länder individuelle Regelungen erlassen, was zu einem Flickenteppich in der Kleingruppenhaltung führe.

Wie viele Kleingruppen gibt es?

155 Betriebe haben in die Kleingruppenhaltung investiert. Sie wird nicht in allen Bundesländern praktiziert und nimmt nur einen kleineren Teil der Legehennanhaltung ein:


13,6 Prozent der Betriebe halten 18,2 Prozent der Legehennen in den so genannten Kleingruppenhaltungen. Die verteilen sich auf sechs Bundesländer. Die meisten Betriebe befinden sich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (61 und 47 Betriebe), 18 sind in Bayern, sieben in Baden-Württemberg und jeweils vier Kleingruppenhaltungen gibt es in Sachsen und Schleswig-Holstein.

Wirkung auf die Verbraucher

Der Schaden ist immens. Zum einen fechten juristisches und Fachgutachten gegeneinander. Der Zentralverband der Geflügelwirtschaft wirft dem KTBL überschätzte Eierpreise und unterschätzte Futtermittelkosten vor. Zum anderen können sich Bund und Länder politisch nicht einigen. Hierin liegt aber die Ursache, warum Verbraucher die Landwirtschaft nicht mehr verstehen. So zwingen Politik und Landwirtschaft den Verbraucher zum Abwinken: „Lasst mich doch mit eurem Streit in Ruhe!“. Der Handel hilft und hat fast alle Eier mit der „3“ schon ausgelistet.

Lesestoff:

Der ausgestaltete Käfig

Bund-Länder-Streit

Roland Krieg

Zurück