Panik beim „Saubermann der EU“

Landwirtschaft

Vorlage Düngegesetz gegen die Millionenklage

Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha, Phosphor-Bilanz-Überschuss von 10 kg P/ha, verlängerte Sperrfristen für Wirtschaftsdünger, Hoftorbilanz und Datenzugriff auf das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos). Das sind die Schlagworte des Düngegesetzes, das seit Jahren überfällig ist und dessen Fehlen für die Düngeverordnung in einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof enden kann. Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen) mahnte am Donnerstag im Bundestag die fehlende Umsetzung des Düngegesetzes an. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt habe es zu Weihnachten 2014 und 2015 jeweils versprochen – und wurde erst in der vergangenen Woche „abrupt“ vorgelegt.

Panik bei den „Saubermännern der EU“, wie Kirsten Tackmann (Die Linke) die Bundesregierung bezeichnete? Die Debatte zum Düngesetz war gar nicht geplant und bekam auch keinen Tagesordnungspunkt zugewiesen. Sie erschien erst zu Wochenbeginn als „Zusatzpunkt“, was den Gemütszustand Panik doch zutreffend unterstreicht. Die EU hätte in dieser Woche bereits eine Klage formulieren können und vertagte sich angesichts der Gesetzesvorlage um eine Woche.

Und plötzlich wird aus dem Schreckgespenst bäuerlicher Betriebe die „Gute Fachliche Praxis“, wie Waldemar Westermayer von der CDU das Gesetz bezeichnete. Es sei ein gut austarierter Kompromiss, der für die zukünftige Düngung ein solides Fundament biete. Eine schnelle Umsetzung erspare Deutschland die Klage, forderte er die Koalition auf.

Wilhelm Priesmeier von der SPD beklagte die Langsamkeit des Koalitionspartners. Die Sozialdemokraten hätten bereits vor Jahren die jetzt im Entwurf stehenden Eckpunkte eingefordert. Zuletzt hat der Bundesrat noch eine lange Liste für das Gesetz vorgelegt [1]. Deutschland habe möglicherweise auch die Vorgaben zur Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt, die ebenfalls im Zusammenhang mit den Nährstoffüberschüssen steht. Das Problem sei drängend. Niedersachsen habe gar nicht so viel landwirtschaftliche Fläche, um die anfallenden Nährstoffe aufzunehmen. Die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Ausgestaltung der geplanten Hoftorbilanz, bezeichnete Preismeier als eigentlich schon zu spät.

Nach Johannes Röring von der CDU sei die Situation nicht allgemein so schlecht. Probleme gäbe es in den Bereichen des Belastungsmessnetzes in viehdichten Regionen. Röring verwies auf die Verbringungsverordnung für Gülle, die von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen umgesetzt wurden und auf deren Datenbasis jetzt die landesweiten Nährstoffberichte erstellt werden [2]. Beim Zugriff auf die Datenbank sollte der Datenschutz gewahrt bleiben. Einen gesetzesfreien Raum habe es bislang nicht gegeben. Aus seiner Sicht ist das Düngegesetz eine notwendige Verbesserung, aber kein grundlegender Wandel.

Angesichts des Brüsseler Geduldsfadens sollte Deutschland mit der Umsetzung nicht zu lange warten. Sonst fehlen die Strafgelder den Landwirten, die durch die Marktsituation schon genug gebeutelt sind. Ein wenig Panik bleibt, denn die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird frühestens am 17. März sattfinden. Der Gesetzentwurf befindet sich nun im Ausschuss.

Lesestoff:

[1] Nachlese Bundesrat: Düngegesetz

[2] SH stellt den ersten Nährstoffbericht vor

Roland Krieg

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