Patt bei Neonicotinoiden

Landwirtschaft

Keine Entscheidung zu Neonicotinoide im SCoFCAH

Am Freitag hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) bei der EU über einen Vorschlag abgestimmt, Neonicotinoide zu verbieten. Es wurde weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag erreicht, weswegen die EU-Kommission jetzt alleine darüber entscheiden kann. Deutschland hat sich enthalten und begründet das mit dem Fehlen wichtiger Regelungen. Während in Deutschland die Anwendung als Beizmittel bei Wintergetreide verboten ist, sollte das in ganz Europa erlaubt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium argumentiert, der EU-Vorschlag würde den hohen Bienenschutz in Deutschland aushöhlen, wo auch die Verwendung bei Mais und das Inverkehrbringen von Saatgut, das mit Neonicotinoiden behandelt ist, verboten ist.

Das Scheitern des Verbotes ist für Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik bei Bündnis 90/Die Grünen, ein „harter Rückschlag für den Bienenschutz in Europa“. Ebner kritisiert die Stimmenthaltung Deutschlands und die Argumentation, der Bienenschutz in Deutschland wäre höher. Ebner verweist dabei auf die Imkerverbände.

Die haben in einer gemeinsamen Mitteilung zwar das Argument der Bundesregierung unterstützt, dass der Europavorschlag Wintergetreide und Saatgutproduktion ausklammert, verschweige jedoch, dass der Vorschlag ein zweijähriges Verbot der Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiomexam für Raps, Sonnenblumen und Obstkulturen vorgeschrieben hätte. Das wäre eine deutliche Verbesserung des Bienenschutzes gewesen. Die Imker kritisieren die Bundesregierung auch, weil sie vor einigen Wochen den Vorschlag Ungarns für nationale Ausnahmeregelungen blockiert habe.

Roland Krieg

Zurück