Pauschalierende Landwirte verlieren Privileg

Landwirtschaft

Vorsteuer-Pauschale nur für kleine Betriebe und nicht für alle Landwirte

Am Donnerstag hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Landwirte zu korrigieren. Die Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt zwar eine Pauschallösung für den Gegenzug, keinen Vorsteuerabzug geltend zu machen, doch sollte die Ausnahmeregelung nur für die Betriebe gelten, für die eine normale Mehrwertsteuerregelung zu einem hohen administrativen Aufwand führe.

Deutschland hingegen wendet die Regelung für alle landwirtschaftlichen Betriebe an. Der Bundesrechnungshof hatte zuvor schon kritisiert, das die pauschalierenden Landwirte einen Ausgleich erhalten, der über den Wert der Vorsteuer hinausgehe. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt.

Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, der EU-Kommission gegenüber eine ausführliche Stellungnahme zu verfassen.

Die Landwirte werden von diesem Steuerprivileg wohl Abstand nehmen müssen. Dem Finanzamt entgehen durch die Pauschalierung rund 200 Millionen Euro im Jahr.

roRo

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