Pfälzische Bauern dürfen Most und Wein säuern

Landwirtschaft

Hitze und Trockenheit haben Säure in den Trauben schnell abgebaut

Witterungsbedingt wird für den Weinjahrgang 2018 teilweise mit niedrigen Säurewerten gerechnet. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) frühzeitig für die Möglichkeit der Säuerung von Most und Wein ausgesprochen und eine entsprechende Genehmigung gefordert. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) hat nun entsprechend reagiert und lässt die Säuerung von Trauben, Most, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2018 in allen Anbaugebieten des Landes zu. Eine Allgemeinverfügung soll zeitnah veröffentlicht werden. Der BWV und seine angeschlossenen Weinbauverbände begrüßen dieses Entscheidung im Sinne der Weinbaubetriebe.

Aktuell durchgeführte Reifemessungen bestätigen die Einschätzungen des BWV, wonach die Säuregehalte deutlich unterhalb des langjährigen Durchschnitts liegen. Grund dafür ist das außergewöhnlich hohe Wasserdefizit durch mangelnde Niederschläge in den vergangenen Monaten in Verbindung mit den teilweise extrem hohen Temperaturen der letzten Wochen. Diese außergewöhnlichen und extremen Bedingungen haben zu einem schnellen und starken Abbau der Säure in den Trauben geführt. Die Zulassung der normalerweise nicht erlaubten Säuerung ist damit gerechtfertigt.

Erfahrungsgemäß werden die Winzer von der Möglichkeit zur Säuerung in den verschiedenen Anbaugebieten des Landes sehr unterschiedlich Gebrauch machen. Die Maßnahme wird auch nicht der Regelfall sein, kann aber in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein und dazu beitragen die Weinqualität zu sichern.

BWV

Zurück