Pferde brauchen einen Equidenpass

Landwirtschaft

Neue Kennzeichnungsvorgaben für Pferde

Nach der EG-Verordnung 504/2008 müssen Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, mit einem Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden.

Internationaler Tierverkehr steigt
Auf Grund des internationalen Tierverkehrs wächst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden ständig, betont Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. Gefährliche Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infektiöse Anämie können schnell eingeschleppt und verbreitet werden. Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen existieren schon lange Kennzeichnungs- und Registrierungssysteme, die sich in der Tierseuchenbekämpfung bewährt haben.
Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Pass haben, brauchen nicht zusätzlich gechippt werden.
Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierfür auszustellen. Die Vorgaben gelten für alle Equiden: also Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen.
Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Ausstellung des Equidenpasses ist der Tierhalter des Pferdes.

Fragen Sie ihren Verband oder Verein
Für Pferde, die in Zuchtverbänden oder Sportverbänden organisiert sind, übernehmen die Verbände die Organisation und Durchführung der Kennzeichnung sowie die Ausstellung der Equidenässe und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank.
Die Pferdehalter können sich hier an ihre Verbände wenden, die bereits umfangreiche Informationsarbeit geleistet haben.
Halter von nicht organisierten Pferden können sich bei ihrem Tierarzt informieren, denn der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer anderen sachkundigen Person gesetzt werden. Diese bestätigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses.

Was wird gespeichert?
Der Equidenpass enthält neben den Informationen zur Identifizierung des Pferdes Angaben zum Besitzer des Pferdes. Diese sind stets aktuell zu halten und in der zentralen Datenbank zu erfassen. Hierfür sind die Stellen zuständig, die den Equidenpass ausgestellt haben. Ein Wechsel des Besitzers ist durch den Tierhalter also der entsprechenden Stelle zu melden.
In Niedersachsen beispielsweise werden die Kosten für die Transponder durch die Tierseuchenkasse übernommen, sofern der Tierhalter seiner Melde- und Beitragspflicht bei der niedersächsischen Tierseuchenkasse nachgekommen ist. Die Kosten für den Equidenpass haben die Tierhalter zu tragen.

ELV NI

Zurück