Pflanzenschutzspritze noch schnell zum TÜV?

Landwirtschaft

Spritzen-TÜV nur noch alle drei Jahre

Ab Juli 2016 gilt für Pflanzenschutzgeräte die neue TÜV-Frist von drei Jahren. Das heißt, alle Geräte, die letztmals vor Inkrafttreten der derzeit gültigen Pflanzenschutz-Geräteverordnung im Juli 2013 geprüft wurden, müssen noch im ersten Halbjahr 2016 zur erneuten Kontrolle. Wegen der Umstellung der TÜV-Frist von zwei auf drei Jahre, gilt derzeit noch eine Übergangsfrist. Pflanzenschutzgeräte mit einer gelben Plakette (bis Ende des ersten Halbjahres 2015) dürfen noch bis zum 30. Juni 2016 eingesetzt werden.

Die Prüfpflicht ist unbedingt einzuhalten. Wer ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen entsprechende Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Doch nicht nur das: Ein Verstoß kann über Cross Compliance zu einem Abzug bei der Flächenprämie führen. Betroffen wären außerdem die in Anspruch genommenen Prämien für verschiedene Förderprogramme. Nachzuweisen ist die Kontrolle über die bekannte Plakette am Gerät beziehungsweise durch den Kontrollbogen, der bei der Überprüfung ausgehändigt wird. Ein zusätzliches Gestänge wird auf dem Kontrollbogen ebenfalls vermerkt.

Um Zeit und Geld zu sparen, sollte der Anwender das Pflanzenschutzgerät für die Prüfung auf dem eigenen Betrieb vorbereiten: Spritze säubern, Gerätefilter und Düsen ausbauen und reinigen, einen eigenen Probelauf machen, um bestimmte Mängel selbst zu erkennen und zu beheben. Membranen dürfen nicht nachtropfen und überhaupt sollte das Gerät vor der Kontrolle generell auf Undichtigkeit geprüft worden sein.

Zur TÜV-Kontrolle ist es ratsam, wenn der Spritzen-Anwender mit ausreichend Wasser – mindestens einem halbvollen Behälter – vorfährt. Vor Ort werden Teile beziehungsweise Baugruppen wie Antrieb, Pumpe, Rührwerk, Spritzflüssigkeitsbehälter, Armaturen, Leitungssystem, Filterung, Düsen, Spritz- und Sprühgestänge sowie die Gebläse bei Sprühgeräten kontrolliert.

Wer seine Geräte regelmäßig wartet und anfällige Teile austauscht, dürfte kein Problem haben, die TÜV-Plakette zu erhalten.

Michael Bornemann www.aid.de

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