Pflanzrecht im Weinbau beibehalten

Landwirtschaft

Puttrich: Keine Freigabe der Pflanzrechte

Ab 2015, mit nationaler Verlängerung ab 2018, plant die EU die Pflanzrechte im Weinbau freizugeben. Derzeit dürfen Winzer nur in bestimmten Gebieten Reben pflanzen, wenn er auch Weinbauflächen besitzt.
Hessens Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich
seht in der Freigabe der Pflanzrechte eine Gefahr für die jahrhunderte alte Kulturlandschaft des Rheingaus und der Bergstraße. Der Weinbau in den Steillagen würde sich durch die neue Konkurrenz nicht mehr lohnen: „Eine Freigabe der Pflanzrechte könnte zu einer Verlagerung des Weinbaus in andere Landesteile insbesondere n flachere Lagen führen, da dort ein stärkerer Maschineneinsatz und damit eine kostengünstigere Produktion möglich ist“, sagte sie am Montag auf einem weinbaulichen Kongress. Neben den Winzern würden zudem die Dörfer darunter leiden, denn der Anbau in Steillagen besitze auch einen touristischen Wert.

roRo

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