Pflanzrecht im Weinbau beibehalten
Landwirtschaft
Puttrich: Keine Freigabe der Pflanzrechte
Ab 2015, mit nationaler Verlängerung ab 2018, plant die
EU die Pflanzrechte im Weinbau freizugeben. Derzeit dürfen Winzer nur in
bestimmten Gebieten Reben pflanzen, wenn er auch Weinbauflächen besitzt.
Hessens Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich seht
in der Freigabe der Pflanzrechte eine Gefahr für die jahrhunderte alte
Kulturlandschaft des Rheingaus und der
Bergstraße. Der Weinbau in den Steillagen würde sich durch die neue Konkurrenz
nicht mehr lohnen: „Eine Freigabe der Pflanzrechte könnte zu einer Verlagerung
des Weinbaus in andere Landesteile insbesondere n flachere Lagen führen, da
dort ein stärkerer Maschineneinsatz und damit eine kostengünstigere Produktion
möglich ist“, sagte sie am Montag auf einem weinbaulichen Kongress. Neben den
Winzern würden zudem die Dörfer darunter leiden, denn der Anbau in Steillagen
besitze auch einen touristischen Wert.