Privatisierungsgrundsätze geändert
Landwirtschaft
Neue Regeln für BVVG-Flächenvergabe
Die von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bei der Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen einzuhaltenden Regeln werden mit sofortiger Wirkung durch Protokollnotizen an einigen Stellen ergänzt. Damit reagiert der Bund auf Wünsche, die von den ostdeutschen Bundesländern im Rahmen des Bilanzgesprächs am 30.01.2013 vorgebracht wurden. Mit den Ergänzungen soll auch den seit der Verabschiedung der Privatisierungsgrundsätze 2010 veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. Hierzu zählen u. a. die deutlich gestiegenen Bodenpreise oder die mittlerweile erfolgte Notifizierung des von der BVVG angewandten Vergleichspreissystems durch die EU-Kommission.
Im Einzelnen sehen die Protokollnotizen Folgendes vor:
Um den Erwerb oder die Pacht von Flächen zu erleichtern, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 50 Hektar auf 25 Hektar gesenkt, mithin also halbiert.
Junglandwirten wird die Möglichkeit gegeben, sich ebenfalls an beschränkten Ausschreibungen zu beteiligen. Deshalb werden die im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen von derzeit 5.000 Hektar jährlich für die Jahre 2013 und 2014 auf 7.500 Hektar angehoben.
Teilnahmeberechtigt sind sowohl Landwirte, die in den vergangenen zehn Jahren ein Einzelunternehmen übernommen bzw. gegründet haben, als auch Personen, die ein solches Unternehmen gründen wollen. Voraussetzung ist jeweils, dass der Antragsteller eine natürliche Person und unter 40 Jahre alt ist und über einen landwirtschaftlichen Berufsabschluss verfügt. Die geplante Einrichtung eines Betriebes ist durch Vorlage eines Betriebskonzepts glaubhaft zu machen, das von den zuständigen Landesstellen geprüft wird.
Die BVVG wird den Marktwert der Flächen im Rahmen des Direkterwerbs weiterhin auf der Grundlage ihres Vergleichspreissystems ermitteln. Sachverständigengutachten zur Überprüfung des von der BVVG angebotenen Kaufpreises werden von der BVVG nicht mehr in Auftrag gegeben. Es steht den Käufern aber frei, ein Gutachten auf eigene Kosten zu beauftragen. Die BVVG wird wie bisher nachvollziehbare Einwendungen der Direkterwerbsberechtigten berücksichtigen.
Grüne fordern mehr
„Die vom Bund und den ostdeutschen Ländern beschlossenen Änderungen bei der Privatisierung von Agrarflächen der BVVG sind ein Schritt in die richtige Richtung, und von daher zu begrüßen“, kommentiert Cornelia Behm, Sprecherin für ländliche Entwicklung von Bündnis 90/Die Grünen. Aber für eine breite Eigentumsverteilung wäre mehr drin gewesen. Zum Beispiel:
Für den Erwerb von BVVG-Agrarflächen zum Verkehrswert wird eine Höchstgrenze von insgesamt 250 Hektar je Betrieb eingeführt.
Pächter von BVVG-Flächen sollen nur noch bis zu einer Obergrenze von 100 ha Flächen direkt und ohne Ausschreibung erwerben können.
Bei Ausschreibungen wird ein zweistufiges Verfahren
eingeführt:
a) Ausschreibung zunächst beschränkt auf Betriebe mit arbeitsintensiven
Bewirtschaftungsformen, die ortsansässig sind oder werden.
b) Sofern dabei weder ein Verkauf noch eine Verpachtung zustande kommt, wird
die Fläche allgemein ausgeschrieben.
Auch Lose unter 10 ha werden zukünftig alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung ausgeschrieben.
Ein geeignetes Verfahren stellt sicher, dass für den begünstigten Alteigentümererwerb in jeder Region hinreichend viele Flächen reserviert bleiben.
Die Verkehrswertverkäufe der BVVG sollen über das Jahr 2025 hinaus ausgedehnt werden, um die Liquidität der ostdeutschen Agrarbetriebe nicht zu überfordern.“
BMELV / roRo