Privilegierung für Agrargewerbe eingeschränkt

Landwirtschaft

Novelle Baugesetzbuch

Am Donnerstag hat der Bundestag fraktionsübergreifend die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Damit wird der Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich an weitere Auflagen geknüpft. Nach Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner werden damit die Hürden für den Bau großer Ställe deutlich höher. „nun bekommen die Kommunen genau jene Instrumente an die Hand, die sie gefordert hatten, um bei großen Projekten mehr Mitsprache zu haben.“

Die Ställe sind nicht mehr privilegiert, wenn eine „standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem UVP-Gesetz durchgeführt werden muss. Darunter fallen Hühnerställe mit mehr als 15.000 Hennen und Schweineställe mit mehr als 1.500 Tieren. Solche Ställe können nur noch mit Bebauungsplan gebaut werden. Gewinnen die Landwirte standortbezogen mehr als die Hälfte ihres Futters von der eigenen Fläche, bleibt ihnen das Privileg aber auch erhalten.

Ebenfalls wurde der Innenentwicklung Vorrang eingeräumt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen muss künftig geprüft werden, ob die Umwandlung von Landwirtschafts- und Forstflächen notwendig ist. Zunächst müssen vorhandene Brachflächen, Gebäude-Leerstand und Baulücken verdichtet werden.

roRo

Zurück