Probleme bei Verlängerung des Jagdscheines

Landwirtschaft

Verwaltungsämter warten beim Jagdschein ab

Jagdscheine gelten in der Regel zwischen einem und drei Jahren. Sie alle laufen jeweils am 31. März eines Jahres ab. Das ist bald und Jäger stellen einen Antrag auf Verlängerung. Diese wird in einigen Bundesländern gerade verwehrt, berichtet der Deutsche Jagdverband (DJV). Im Rahmen des neuen Waffengesetzes müssen die Ämter beim Verfassungsschutz Auskünfte über den Inhaber einholen. DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg spricht von „Unklarheiten im Verwaltungsablauf“, die zu Lasten der Jäger gehen können. Ab dem 01. September 2020 gilt im neuen Waffengesetz von Dezember 2019 eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Der Zeitpunkt für die Verlängerung der Jagdscheine im März sei vorhersehbar gewesen. Einige Bundesländer sind offenbar nicht mehr in der Lage, rechtzeitig die Regelabfrage einzuholen und verarbeiten die Anträge nicht mehr rechtzeitig. Der DJV rät seinen Jägern dringend, sofort einen Antrag auf Verlängerung zu stellen und neben den Personalien auch die wichtigen weiteren Angaben wie Versicherungsnachweis, Gebührenzahlungsbeleg und Prüfungszeugnis beim Erstantrag nicht zu vergessen.

Sollte der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert werden, drohen erhebliche Nachteile wie das Erlöschen eines bestehenden Jachtpachtvertrages. Dann kann der Verpächter Schadenersatz verlangen. Das wiederum könnte Amtshaftungsansprüche gegenüber den Behörden und Ländern nach sich ziehen. Wer keinen Jagdschein mehr besitzt, der führt Munition illegal im Haus. Selbst die Prüfer von Jagdhunden sind auf einen Jagdschein angewiesen.

Der DJV hat in einem Schreiben an die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Innenministerium auf die Situation aufmerksam gemacht und verlangt notfalls eine Erteilung des Jagdscheins vorbehaltlich eines Widerrufs, sollte die Abfrage beim Verfassungsschutz über den 31. März hinaus andauern.

roRo

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