PSM in Luft, Boden und Wasser

Landwirtschaft

Fresenius-Konferenz zu „Pesticides in Air, Soil and Water“

Am 24. und 25. Juni 2013 trafen sich Experten der EU-Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), von Zulassungsbehörden und Forschungsinstituten sowie der Industrie auf der 15. Internationalen AGRO-Fachkonferenz „Behaviour of Pesticides in Air, Soil and Water“ der Akademie Fresenius in Mainz. Neben den europäischen Vertretern waren auch Teilnehmer aus Kanada, den USA, Neuseeland und Brasilien angereist, um sich über das Thema Pflanzenschutzmittel auszutauschen. Schwerpunkte setzte die Konferenz in diesem Jahr zur Pflanzenschutz-Politik der EU, zu internationalen Studien zum Umweltverhalten und zu aktuellen Entwicklungen bei der Expositionsabschätzung sowie der Risikobewertung und -minderung.

Pflanzenschutzmittel und Bienengesundheit

Den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Bienengesundheit wird auf europäischer Ebene viel Bedeutung beigemessen. Jos Boesten (Alterra/Wageningen Universität & Forschungszentrum, Niederlande) verdeutlichte auf der AGRO-Konferenz, welches Vorgehen die EFSA zur Expositionsbewertung bei Honigbienen nach aktuellem Stand vorsieht und welche Schwierigkeiten dabei beachtet werden müssen. Die Behörde habe bislang zwei Leitfäden zu diesem Thema veröffentlicht - einen im September 2012, den anderen erst im Februar dieses Jahres, begann Boesten. Der Ansatz der EFSA zur Risikobewertung sehe grundsätzlich vor, die Exposition mit den Effekten zu verbinden und dabei sowohl die Exposition aus direktem Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln (d.h. während oder kurz nach dem Aufbringen), aus der Aufnahme von Wasser aus verschiedenen Quellen (unter anderem Oberflächengewässer und Pfützen) sowie die Aufnahme aus Nektar und Pollen innerhalb des Bienenstocks zu berücksichtigen. Für Letztere müsse jeweils die Menge an Rückständen bewertet werden, die in den verschiedenen, für Bienen attraktiven Pflanzentypen vorkomme, wobei sich das jeweilige Bewertungsverfahren danach richte, welche Anwendungsmethode eines Pflanzenschutzmittels zum Tragen gekommen sei (Spray, Granulat oder vorbehandeltes Saatgut). Das Problem bestehe jedoch darin, dass momentan noch kein zuverlässiges Model existiere, mit dem die Konzentration von Nektar und Pollen aus behandelten Feldern mit der durchschnittlichen Konzentration verbunden werden könne, die letztendlich in den Bienenstock gelange. Aus diesem Grund basiere die Expositionsbewertung auf einem konservativen Ansatz und gehe davon aus, dass die Sammelbienen ihre Nahrung exklusiv von nur einem Pflanzentyp sammelten. Boesten gab zu bedenken, dass die EFSA in ihren Leitfäden bislang nur die Bienenstöcke betrachte, die an behandelte Felder angrenzen, da diese im Vergleich zu anderen Bienenkolonien als besonders gefährdet eingestuft würden. Festzuhalten sei, dass die Expositionsbewertung bei Honigbienen in jedem Fall als komplex bezeichnet werden müsse und dass dies ebenso für die Expositionsbewertung bei Hummeln und Solitärbienen gelte. Abschließend stellte Boesten in Aussicht, dass sich der vorgestellte Ansatz zur Expositionsbewertung vermutlich schon bald bedeutend weiterentwickeln werde, da das Thema von hohem gesellschaftlichem Interesse sei und der Druck auf die Behörden bei der Autorisierung von Insektiziden wachse.

Viel zu tun: Aktuelles zur EU-Pflanzenschutzmittelpolitik

Hinsichtlich der Bienengesundheit hat die Europäische Kommission bereits erste regulative Schritte eingeleitet und Ende Mai 2013 eine neue Verordnung (485/2013) herausgebracht, in der die Umstände der Zulassung von Neonikotinoiden geregelt werden. Diese Gruppe hochwirksamer Insektizide steht in Verdacht, sich besonders ungünstig auf die Bienen auszuwirken. Neonikotinoide enthalten synthetisch hergestellte nikotinartige Wirkstoffe, die als Nervengift wirken. Bekannte Substanzen dieser Art sind unter anderem Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Als Vertreter der Europäischen Kommission berichtete Wolfgang Reinert auf der Fachtagung von dieser und weiteren rechtlichen Neuerungen aus dem Sachgebiet Pflanzenschutzmittel. So ergänzte er zur neuen Verordnung, dass die EFSA weitere Aufträge für Handlungsempfehlungen zur Risikobewertung bei Bienen erhalten habe und zu diesem Thema einen neuen Leitfaden herausbringen werde.

Darüber hinaus sei absehbar, dass die Bienengesundheit auch in den kommenden Jahren die europäischen Behörden noch intensiv beschäftigen werde. Bis 2014 und vermutlich weit darüber hinaus werde sich die Kommission daneben mit einer Reihe anderer Themen wie der Anwendung von Zulassungskriterien oder der Etablierung einer harmonisierten Datenbank für alle Produktzulassungen befassen, so Reinert. Ende dieses Jahres wolle man jedoch zunächst eine Liste erlaubter Substanzen vorstellen, welche die Kriterien für eine Substitution erfüllen - ein Bericht hierzu sei bereits in Vorbereitung und eine entsprechende Diskussion mit den EU-Mitgliedsstaaten für Juli angesetzt. Zum Thema Endokrine Disruptoren sei bereits im Februar 2013 ein erster Entwurf für ein Identifikationsschema vorgestellt worden, der momentan noch von der Kommission diskutiert werde. Mit einer Kriterien-Empfehlung könne aber noch in diesem Sommer gerechnet werden, wenn die Kommission eine Kommunikation bezüglich Chemikalien mit den Eigenschaften Endokriner Disruptoren vorlegt. Spezifische Kriterien für Pflanzenschutzmittel und Biozide würden dagegen im Dezember 2013 veröffentlicht.

Staubabdrift bei Pestiziden

Bernhard Jene (BASF) äußerte sich auf der Fachtagung zum Thema „Abdrift von Pflanzenschutzmittelstäuben bei der Aussaat von behandeltem Saatgut“ und stellte die Position der Industrie dar. Die Abdrift von Pestizidstaub könne unter ungünstigen Bedingungen passieren und zu einer Exposition in benachbarten Bereichen führen, so Jene einführend. Dieser Expositionsweg müsse dementsprechend in der allgemeinen Risikobewertung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Saatgutbehandlung berücksichtigt werden, betonte Jene. Als Beispiel dafür könne die Bewertung der Abdrift von Spritzmitteltröpfchen nach Sprühanwendungen dienen. Bei der Verminderung bzw. Vermeidung der Staubabdrift komme der Qualität der Saatgutbehandlung sowie innovativen Techniken zur Modifikation eingesetzter Maschinen eine Schlüsselrolle zu. Zur Bestimmung der Qualität des Saatgutes sei der Heubach-Wert gut geeignet. Je höher die Qualität des Saatgutes sei, umso geringer sei der Heubach-Wert und damit die Menge an zu erwartender Staubdrift. Dies wirke sich stark vermindernd hinsichtlich der Deposition auf Nachbarflächen aus, erklärte Jene. Nicht alle der von der EU-Generaldirektion SANCO vorgeschlagenen Qualitätswerte für Saatgut hielt der Experte dagegen für hilfreich: Die propagierten Maximalgehalte der Substanzen im Staub, die in Prozentwerten angegeben sind, sollten nach Ansicht der Industrie keine notwendige Voraussetzung sein, da nicht die relative, sondern ausschließlich die absolute Menge an verdriftbarer Substanz relevant sei.

Lesestoff:

Die Tagungsunterlagen können Sie über www.akademie-fresenius.de erwerben.

Stefanie Johannsen (Akademie Fresenius)

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