QM+ kann starten

Landwirtschaft

Bundeskartellamt hat gegen QS+Milch keine Bedenken

Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die „Branchenvereinbarung Milch“ des QM-Milch e.V. für mehr Tierwohl in der Milcherzeugung. Zentrale Elemente des Programms sind die Einführung eines Labels für Produkte, die die Tierwohl-Kriterien des QM+-Programms erfüllen sowie die Finanzierung der anfallenden Mehrkosten mittels eines sogenannten Tierwohlaufschlages für die Erzeuger.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Vereinbarung der Milchbranche über einen verbindlichen Tierwohlaufschlag kann für die erste Programmphase bis 2024 toleriert werden. Gerade bei der Milch gibt es sehr viele unterschiedliche Konkurrenzlabel und lebhaften Wettbewerb zwischen den verschiedenen Marken. Nur ein Teil der Molkereien wird an dem QM+-Programm teilnehmen. Nach der ersten Phase muss erneut evaluiert werden, inwieweit zusätzliche wettbewerbliche Elemente eingeführt werden können.“

An der QM-Branchenvereinbarung sind sowohl Unternehmen und Verbände aus der Landwirtschaft (Milcherzeuger), als auch aus der Molkereiwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel beteiligt. Ziel ist es, ein Programm zur Förderung des Tierwohls bei der Milcherzeugung in Anlehnung an die Initiative Tierwohl im Bereich der Rindermast umzusetzen.

Die Teilnahme am QM+-Programm ist für Milcherzeuger, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen freiwillig. Die Milcherzeuger sollen durch finanzielle Anreize in die Lage versetzt werden, die erhöhten Anforderungen des QM+-Programms umzusetzen. Die Lebensmitteleinzelhändler sollen dazu an die Molkereien einen Tierwohlaufschlag für solche Milchprodukte zahlen, die die QM+-Kriterien erfüllen. Die Molkereien zahlen diesen Tierwohlaufschlag wiederum an die teilnehmenden Milcherzeuger aus.

Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Aufschlags dient das in der Branche in ständiger Praxis verwendete Rohmilchäquivalent. Ein Milchäquivalent bezieht sich auf den durchschnittlichen Fett- und Proteingehalt eines kg Rohmilch und dient als Maßstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge. Die Milcherzeuger sollen in der ersten Programmphase einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 1,2 Cent je Kilogramm Rohmilchäquivalent erhalten. Das Rohmilchäquivalent für verschiedene Produkte wie z.B. Käse oder Sahne wird bilateral bestimmt, so dass eine gewisse Spannbreite und damit Spielraum für Verhandlungen besteht.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes, die Branchenvereinbarung der QM-Milch im Rahmen des Aufgreifermessens zu tolerieren, erfolgt auch im Lichte des Artikel 210a der europäischen Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO).

Lea Püschel (Bundeskartellamt)

Zurück