QS-Audits können verschoben werden

Landwirtschaft

Einzelfallentscheidung Audit-Verschiebung

Das Qualitätssicherungssystem QS teilt mit, dass Betriebe ihr anstehendes Audit wegen der Ausbreitung des SARS-CoV-2 in Absprache mit der Auditierungsstelle verschieben können. Die Verschiebung wird nicht generell erteilt, sondern in Absprache auf betriebliche Besonderheiten erteilt.

Sollte ein Betrieb nicht auditiert werden können, muss er für eine weitere Planung umgehend die Auditierungsstelle benachrichtigen.

Sollte der aktuelle Zertifizierungs-Zeitraum auslaufen und eine Verlängerung anstehen, prüft QS, ob eine Verlängerung der Zertifizierung in der Datenbank für drei Monate möglich ist, um Lieferberechtigungen aufrecht zu erhalten. QS fordert alle Betriebe auf, die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de) zu befolgen. Am 17. März wurde die aktuelle Risikobewertung für Deutschland angepasst.

roRo

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