Raubbau erlaubt
Landwirtschaft
Wie lässt sich Nachhaltigkeit verpflichten?
Dem Waldumbau unter sich ändernden Klimabedingungen und der nachhaltige Waldbewirtschaftung widmen sich hochrangige Fachkonferenzen. Die Ergebnisse sind privatrechtlich jedoch alles andere als verbindlich. Dieses Fazit lässt sich aus einer Antwort der Bundesregierung vom Dienstag auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen herauslesen.
Eigenverantwortung des Bürgers
Hintergrund ist der Verkauf eines Waldstückes aus Staatsbesitz an einen privaten Nutzer im brandenburgischen Prenden bei Wandlitz im Norden von Berlin durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Nach Übertragung der 50 Hektar Wald wurde innerhalb von wenigen Tagen so viel Holz eingeschlagen, dass eine „weitere nachhaltige Entwicklung des Waldes auf lange Sicht nicht mehr möglich ist“, so die Fragesteller. Dem widerspricht die BImA nicht.
Die Bundesanstalt sieht sich zwar nach dem Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet, „die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf ihren Eigentumsflächen nachzukommen“, doch bei einem Verkauf gehen Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer über. Der könne dann über Nutzung und Verwendung eigenverantwortlich entscheiden. Eine Einflussnahme würde verfassungsrechtlich garantierte Freiheiten beschränken.
Die Überwachung der „naturnahen Waldwirtschaft“ obliegt den Ländern. Der selbe Käufer hat auch bei Perleberg ein Waldstück von 170 Hektar in vergleichbarer Weise behandelt.
roRo