Rechnungshof fordert klare GAP-Regeln
Landwirtschaft
GAP-Verzögerungen nutzen
Erst in der vergangenen Woche haben Wissenschaftler erneut auf die Chancen durch den Green Deal hingewiesen, die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) grüner zu gestalten [1]. „Es gibt Verzögerungen bei der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 und bei der Ausgestaltung der GAP nach 2020.“
Der Satz leitet die am Freitag veröffentlichte Botschaft des Europäischen Rechnungshofes ein, dass die Politiker die Zeit nutzen sollen, Umwelt- und Klimaziele in der Agrarpolitik ehrgeiziger zu fassen. Für die GAP gibt es ja schon eine zusätzliche Übergangszeit im Jahr 2021 mit den alten Regeln. Der Rechnungshof hat die Übergangsregeln auf Klarheit und Ehrgeiz für eine Transformation in die neue Förderperiode überprüft.
So überlässt die Kommission den Ländern die Wahl, die Länderentwicklungsprogramme (ELER) bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern oder nach Artikel 8 des MFR-Entwurfes auf die Mittelzuweisungen 2022 bis 2025 zu übertragen. Das führe in den Ländern zu großen Unterschieden. Der Rechnungshof erwartet, dass nur wenige Länder die Verlängerung in Anspruch nehmen. Die nicht verwendeten Mittel liegen bei weniger als zehn Prozent (Finnland und Irland) und fast 50 Prozent in den Niederlanden.
Der Rechtsrahmen für die Strategischen Pläne ab 2022 sind nach Ansicht von Autor Joao Figueiredo herausfordernd. „Die Übergangszeit sollte vor allem die neuen Aufgaben in den Umwelt- und Klimabereichen besser annehmen.“
Die Mitgliedsländer sind ab Ende 2021 aufgefordert nationale Strategiepläne nach Brüssel zu melden. Die Umweltmaßnahmen dürften in keinem Fall hinter den aktuellen Programmen zurückfallen und besser sogar noch höher ausgestattet werden. Die Mitgliedsländer sollten einen Fokus auf die Nicht-Landwirte legen, die über Landkäufe GAP-Gelder beziehen. Die Kommission sollte in der Übergangszeit eine feste Definition für „echte Betriebsinhaber“ und „förderfähige Fläche“ finden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verlegung der Zwischenbilanz für die Förderperiode 2020-2027 auf das Jahresende 2026. Für den Rechnungshof bedeutet das, die Kommission plane die Förderperiode ab 2027 ohne Analyse der neuen GAP bis 2027.
Lesestoff:
[1] Mehr Mut beim Green Deal: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/wissenschaftler-fordern-mehr-mut-beim-green-deal.html
roRo; VLE
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