Reicht die neue Düngeverordnung noch immer nicht aus?

Landwirtschaft

Gutachten stellt EU-Konformität der Düngeverordnung infrage

Das am Montag vorgestellte Gutachten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt eine neue Novelle der Düngeverordnung in Aussicht. Grund ist, dass die novellierte Düngeverordnung, die in diesem Jahr erstmals vollumfänglich mit einer Einteilung in Rote Gebiete mit einem Nitratüberschuss und Grüne Gebiete mit unterschiedlichen Auflagen für die Landwirtschaft, der EU-Nitratrichtlinie noch immer nicht entspreche.

Sascha Müller-Kraenner von der deutschen Umwelthilfe (DUH) fasst das Gutachten zusammen: „Im neuen wissenschaftlichen Gutachten des BDEW zeigt sich von Neuem, dass unser nationales Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung, weder mit der EU-Nitratrichtlinie noch mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar sind. Zu kritisieren ist vor allem der ersatzlose Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs sowie die Modellierung zur Ausweisung Nitrat-gefährdeter Gebiete auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA). Hier zeigt sich besonders gut, dass die Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form nicht auf wissenschaftlicher Evidenz basiert, sondern auf Annahmen. Das ist mit EU-Recht nicht vereinbar und wir schaffen es somit nicht, unsere Gewässer vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen. Zudem wird durch die wissenschaftliche Auswertung noch einmal deutlich, welche enormen gesellschaftlichen Kosten durch die derzeitigen, nicht-EU-konformen Düngevorgaben entstehen. Die Kosten der Umweltschäden durch Nitrateinträge werden mit 3 Milliarden jährlich beziffert.“

Das Gutachten des BDEW verlangt als Sofortmaßnahme die Reduktion des Düngebedarfs um 20 Prozent bundesweit. Erforderlich sei auch die Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietszuweisung (AVV GeA), da die EU rechnerische Modellierungen nicht vorsehe, die für die Verkleinerung der Roten Gebiete genutzt worden sind. „Da die Nitratrichtlinie zudem sämtliche Wasserkörper und somit auch die nahezu flächendeckend belasteten Fließgewässer adressiert, sollte konsequenterweise die landwirtschaftliche Fläche in ganz Deutschland als gefährdetes Gebiet gekennzeichnet werden.“

Lesestoff:

Das BDEW-Gutachten finden Sie hier: https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/ueberduengung-verursacht-umweltkosten-in-milliardenhoehe/

Roland Krieg

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