Rote Gebiete in Niedersachsen stehen fest

Landwirtschaft

Neufassung verkleinert „Rote Gebiete“ in Niedersachsen

Bis zum Jahresende müssen die Bundesländer die Gebiete mit einem Nitratüberschuss und verschärfte Regeln der Düngeverordnung festlegen. Bund und Länder haben dazu diesen September die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) verabschiedet. Am Mittwoch hat Niedersachsen Vollzug gemeldet. Entgegen der vorigen Festlegung verringert sich die Neuausweisung der „Roten Gebiete“ von 39 auf 31 Prozent der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF).

In einem dreistufigen Verfahren werden zunächst in zwei Schritten die Messwerte der Grundwasserstellen zugrunde gelegt und in einem dritten auch die Emissionsdaten. „Diesen Verursacheransatz hatte Niedersachsen gegenüber dem Bund immer vehement eingefordert. Ein großer Erfolg, dass wir auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift diese Daten nun auch endlich berücksichtigen können“, betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Künast.

Die Berechnung der Emissionen weist auf den gesunkenen Einsatz von Mineraldüngern  hin  und spiegele sich direkt in der Ausweisung der Nitrat gebiete wider. Grünland ist kaum noch in nitratsensiblen Gebieten vertreten. 97 Prozent der ausgewiesenen Flächen sind Ackerland. Noch im Dezember will soll der Landtag über die Landesverordnung und das damit verbundene Kartenwerk entscheiden. Danach beginnt die Verbändeanhörung.

roRo

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