Rote Karte gegen illegale Fischerei

Landwirtschaft

Keine Fische aus Belize, Kambodscha und Guinea mehr in die EU

Erstmalig hat die EU innerhalb der Verordnung 1005/2005 EG zur Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) nach mehreren vergeblichen Verwarnungen ein Anlandeverbot gegen Länder ausgesprochen, die nicht genug Maßnahmen gegen illegalen Fischfang unternommen haben. Fischereierzeugnisse von Schiffen aus Belize, Kambodscha und Guinea dürfen nicht mehr in der EU angelandet werden. EU-Schiffen ist es untersagt, in deren Gewässern zu fischen. Das hat der Agrarministerrat am Montag entschieden.

Maria Damanaki, EU-Kommissarin für Fischerei begrüßt den Entschluss. „Dieser Beschluss ist von historischer Bedeutung. Er zeigt, dass die EU im Kampf gegen illegale Fischerei mit gutem Beispiel vorangeht. Ich möchte, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der EU darauf verlassen können, dass der Fisch, den sie verzehren, unabhängig von seiner Herkunft aus nachhaltiger Fischerei stammt. Wir sind auf einem guten Weg dahin. Ich hoffe, dass diese Eintragung in die schwarze Liste Belize, Kambodscha und Guinea dazu bringt, ihre Anstrengungen zu verstärken und bei der Unterbindung der illegalen Fischerei mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten.“

Im Vorfeld hat die EU mit den Behörden der Länder zusammengearbeitet, um eine Bestandsbewirtschaftung durchzusetzen und die illegale Fischerei mit Kontrollen zu vermeiden. Nach Verwarnungen im November 2012 und November 2013 und fehlenden Reaktionen hat die EU diese drei Länder als „nichtkooperierende Drittländer gemäß der IUU-Verordnung“ eingestuft. Damit kommt die EU ihren internationalen Verpflichtungen der Vereinten Nationen nd der FAO nach.

roRo

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