Roundup Geflügelpest
Landwirtschaft
Reiherente als Indikatorspezies für H5N8-Ausbruch
Die meisten Fälle toter Wildvögel und weniger Nutzgeflügelbestände durch das Hochpathogene Aviäre Influenza Virus H5N8 finden sich in Deutschland rund um den Bodensee und an der Ostseeküste. Erste einzelne Fälle gibt es auch in der Mitte Deutschlands. Funde gibt es auch in europäischen Nachbarstaaten. Das Krankheitsgeschehen entscheidet sich gegenüber dem letzten Virus-Vorkommen im Winter 2014/2015 mit insgesamt fünf toten Wildvögeln, dass neben Wasservögeln auch Aas fressende Vögel wie Bussarde und Möwen betroffen sind. Bei den Wasservögeln sind es überwiegend Tauchenten, Taucher und Säger, stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems fest. Am häufigsten wird die Reiherente tot aufgefunden und gilt den Virologen als „Indikatorspezies“.
Übertragungen in Nutzviehbestände
Viele Wasservögel halten sich tagsüber auf Ackerflächen auf und fliegen abends zurück zu ihren Rastplätzen. Das Virus gelangt über den Kot auf die Flächen. Tote Vögel werden von Prädatoren wie Fuchs oder Bussard ausgeweidet. Die hohe Viruslast aus den Innereien wird frei gesetzt und kann durch Fahrzeuge und Menschen verfrachtet werden.
Bei vier von fünf infizierten Nutzviehbeständen in Schleswig-Holstein hält das FLI einen direkten Kontakt mit Wasservögeln für wahrscheinlich. Bei einem Betrieb gilt der indirekte Eintrag über Vektoren als wahrscheinlich.
H5N8-Variante
Gegenüber 2014/2015 weist das aktuelle Virus genetische Unterschiede auf und ist mit den H5N8-Viren identisch, die diesen Sommer in Russland gefunden wurden. Da sich die Unterschiede in der Virulenz äußern, sind verlässliche Aussagen zu Übertragungen auf den Menschen derzeit noch nicht möglich. Bei der alten Variante gab es weltweit keinen einzigen nachgewiesenen Fall.
Auch noch H5
In Dithmarschen wurde am Samstag auf zwei Standorten eines Gänse haltenden Betriebs der Niedrigpathogene-Subtyp H5 festgestellt. An den Standorten werden 1.800 und 7.000 Gänse gehalten und Sperrbezirke eingerichtet. Nach Geflügelpestverordnung ist das Keulen des Gesamtbestandes notwendig. „Es gilt, eine mögliche Interaktion der Viren zu verhindern. Das ist gerade angesichts der Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpesterregers notwendig“, stellte Landwirtschaftsminister Robert Habeck klar.
Lesestoff:
Zum Krankheitsverlauf: Friedrich-Loeffler-Institut: www.fli.de
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de
roRo; Grafik: FLI