Roundup Geflügelpest

Landwirtschaft

Höchste Biosicherheitsmaßnahmen in SH

Schleswig-Holstein hat wegen der Hochpathogenen aviären Influenza H5N8 auch für kleine Geflügelhaltungen Biosicherheitsmaßnahmen erlassen, die über die bestehende Geflügelpest-Verordnung hinausgehen. Nach Veröffentlichung in einem Sonderamtsblatt am 16. November gelten die Maßnahmen am Tag darauf auch für Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk getragen werden muss. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten, Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren, Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten. Alle Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrages des Geflügelpestvirus. Landwirtschaftsminister Robert Habeck hält diese Schritte für Notwendigkeit, um einen weiteren Eintrag in Nutzviehbestände zu vermeiden.

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Lage stabilisiert und es gibt am Montag keine neuen Funde infizierter Vögel und Nutztiere. Gleichwohl hat das Ministerium zur Vermeidung von Einträgen in Nutzviehbestände ein Jagdverbot für dem Jagdrecht unterliegende Wildvögel erlassen. „Mir ist bewusst, dass diese einschneidende Regelung nicht bei jedem Jäger oder Landwirt auf Gegenliebe stoßen wird“, kommentiert Agrarminister Dr. Till Backhaus. „Ich halte sie im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens gegen die weitere Ausbreitung des Geflügelpest-Virus aber für eine ganz zentrale und notwendige Maßnahme.“ Bis zum 15. Januar dürfen jetzt keine Grau-, Bläss-, Saat- und Kanadagänse sowie Krick-, Stock-, Pfeif- und Tafelenten mehr gejagt werden. Für Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen gilt das Jagdverbot bis zum 20 Februar und für Ringeltaube, Türkentaube und den Höckerschwan bis zum 20. Februar 2017. Jeweils danach beginnt die Schonzeit für die Tiere.

Auch Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben in Risikogebieten, die auf den jeweiligen Seiten der Landwirtschaftsministerien aufgeführt sind, die Aufstallung angeordnet.

In Hannover startete am Montag die Eurotier. Veranstaltungen zum Thema gibt es dazu nicht.

roRo

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