RP: Bauern mit LEP IV unzufrieden

Landwirtschaft

Bauern kritisieren LEP-Energieprogramm in Rheinland-Pfalz

Der Landesentwicklungsplan (LEP) in Rheinland-Pfalz gibt einen Gestaltungs- und Ordnungsrahmen für die Entwicklung des Landes vor. In den Zehn-Jahresplänen soll auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und die Siedlungsentwicklung reagiert werden. Die Teilfortschreibung des LEP IV vom November 2008 setzt die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz und ist daher für die Regional- und Bauleitplanung verantwortlich.

Windausschlussgebiete

In der vergangenen Woche haben Wirtschaftsministerin Eveline Lemke und Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser zusammen mit dem Umweltstaatssekretär Dr. Thomas Griese den Entwurf für das überarbeitete LEP IV vorgestellt. Lemke: „Mit dem überarbeiteten LEP IV legen wir die Grundlage für den zukunftsorientierten und gleichzeitig naturschonenden Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz.“
Es wurden Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung festgelegt, der Begriff Windhöffigkeit mit einer Windgeschwindigkeit von 5,8 bis 6,0 Meter pro Sekunde in 100 Meter Höhe über dem Grund definiert und das Einzelanlagen nur noch genehmigt werden, wenn weitere Anlagen in räumlicher Nähe vorhanden sind, um eine Bündelung der Netzinfrastruktur zu erreichen.
Es wurde aber auch festgelegt, dass Freiflächenphotovoltaik zuallererst auf zivilen und militärischen Konversionsflächen gebaut werden müssen. Sie sind jedoch auf „ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelastetem Acker- und Grünland“ erlaubt.

„Flächenraub“

Der Abschnitt über die Freiflächenphotovoltaik hat beim Bauern & Winzer Verband Rheinland-Pfalz Süd für Unmut gesorgt. Der vorgelegte Plan führe zu einer Belastung der Bauern. Gerade auch die „ertragsarmen“ Standorte seien ein weiteres Signal für Flächenverbrauch, gegen den sich die Bauern schon zu Beginn der LEP IV-Überarbeitung gewehrt haben. Auch die von der Landesregierung ins Auge gefassten Flächen seien für die Nahrungsmittel- und Futterproduktion notwendig. Außerdem fehlen genaue Definitionen, welche Flächen dafür vorgesehen sind.
Leo Blum, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau ergänzt: „Die ertragsmesszahl ist kein verlässlicher Anhaltspunkt dafür, ob eine Fläche für einen Betrieb wichtig ist oder nicht. Der Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen wird dadurch zusätzlich angeheizt.“
Es folgt noch eine weitere Anhörungsphase und Ausschussbeteiligung, bevor der Ministerrat das überarbeitete Konzept beschließt.

roRo

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