Rückblick Bundesrat

Landwirtschaft

Kölsch, EU-Haushalt und Wasserkonzession

Eine Stange Kölsch bleibt bei 0,2 Liter

Am Freitag hat der Bundesrat Stellung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens genommen. Der Gesetzentwurf passe sich an europäische Entwicklungen an und berücksichtigt neue Techniken und verändertes Marktgeschehen. Im Wesentlichen werden Gesetze harmonisiert und vereinfacht.
Dabei ist auch der Wegfall des Paragrafen 9 des Eichgesetzes vorgesehen, der die Ausschankmaße regelt. Das sind die Gefäße, „die zum gewerbsmäßigen Ausschank von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind und bei Bedarf gefüllt werden.“ Das Kölsch beispielsweise wird in 0,2 Liter Gläsern ausgeschenkt und als Stange bezeichnet.
Nach Liberalisierung könnten die Köbesse, die Schankwirte in den Kölner Brauhäusern, das Kölsch auch im 0,16 oder 0,18 Liter Glas anbieten. Doch nicht nur die Köbesse, die mehr „ihrem Kölsch“ als den Gästen verpflichtet sind, würden das ablehnen – auch der Bundesrat will keine Änderung der Ausschankmaße. Der Bundesrat erneuerte seinen Beschluss aus dem Jahr 2006, „wonach aus Gründen des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs die bisherigen Wertereihen bei Ausschankmaßen weiterhin gelten“ sollen. So wird es auch kein 0,9 Liter-Maß auf dem Oktoberfest geben.
Es muss auch künftig sicher gestellt bleiben, dass eine nicht „rechtlich zugelassene Wertereihe“ eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit bleibt.

EU-Haushalt 2014 bis 2020

Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesrat eine Antrag zur Entschließung über den Anfang Februar beschlossenen EU-Haushalt für die nächste Förderperiode 2014 bis 2020 übermittelt, der diesen an den federführenden EU-Ausschuss weitergeleitet hat. Grundsätzlich geht es um die Mittelausstattung, die „der fortgeschrittenen europäischen Integration un der europäischen Solidarität nicht voll gerecht“ werde. Der Bundesrat sieht die Sparpolitik hinsichtlich der makroökonomischen Auswirkungen mit Sorge entgegen, da der EU-Haushalt deutlicher als der nationale Haushalt von Investitionen geprägt ist. Vor allem die neuen Bundesländer, die mit weniger Mitteln auskommen müssen, seien ohne ein Sicherheitsnetz in ihrer Stabilität gefährdet und brauchen die Struktur- und Investitionsfonds EFRE, ELER, ESF, EMFF und den Kohäsionsfond. Verzögerungen bei einer Haushalts-Einigung und nachfolgenden Rechtsakten stellten „eine große Erschwernis für die Regionen dar“. Einjährige Haushalte seien abzulehnen.

Kommunale Trinkwasserversorgung

In einer Stellungnahme hat der Bundesrat den Vorschlag der Europäischen Kommission kritisiert, Dienstleistungskonzessionen europaweit ausschreiben zu lassen. Elektrizität, Gas, Abwasser und Trinkwasser sollen von der Richtlinie ausgenommen werden. Die EU möchte mit der Richtlinie Verzerrungen des Binnenmarktes aufheben. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen seien im Wettbewerb um solche Dienstleistungen eingeschränkt. Zwar habe der Binnenmarktausschuss der EU den Wasserbereich ausgenommen, aber nur bis 2020 befristet.
Die Länderkammer misst der Beibehaltung der aktuellen Strukturen eine große Bedeutung zu. Sie sichere eine qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Wasserversorgung. „Die Kommunen stellen im Rahmen der Daseinsvorsorge eine ortsnahe und nachhaltige Versorgung zu moderaten Preisen“ sicher. Eine Öffnung des Marktes würde einem reinen Wettbewerbsmarkt Vorschub leisten. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme nicht erst an die Bundesregierung, sondern direkt an die Kommission.

Bessere Kontrollen in Landwirtschaft und Ernährungsindustrie

Der Entschließungsantrag des niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer [1] wurde an den Agrarausschuss des Bundesrates verwiesen.

Lesestoff:

[1] Antrag Niedersachsen für den Bundesrat

roRo

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