Rückblick Bundesrat

Landwirtschaft

Rückblick Bundesrat

Branntweinmonopolgesetz

Auf Grund europarechtlicher Grundlagen läuft das Branntweinmonopolgesetz Ende 2013 für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien und 2017 für Abfindungsbrenner und Obstgemeinschaftsbrenner aus. Für die Auslaufphase sind Übergangsregelungen vorgesehen. Der Bundesrat hat am Freitag dem deutschen Abschaffungsgesetz ohne Änderung zugestimmt.

Handelsabkommen Peru und Kolumbien

Ein Handelsabkommen zwischen der EU und den beiden lateinamerikanischen Staaten Peru und Kolumbien will die gegenseitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen verbessern. Einige Standards wie beim Schutz des geistigen Eigentums gehen über die gängigen WTO-Regeln hinaus.
Der Bundesrat folgt der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und hat dem Gesetz zugestimmt – aber auch eine Entschließung verfasst. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei künftigen EU-Handelsabkommen auf menschenrechtliche, Sozialstandards und Nachhaltigkeitsaspekte zu bestehen. Bilaterale Abkommen werden niemals ein Ersatz für ein weltweites, multilaterales Abkommen mit klaren Standards sein. Außerdem bedauert der Bundesrat in seiner Entschließung, dass das EU-Abkommen nicht dem regionalen Integrationsansatz folgt und daher Schranken zwischen den Ländern aufbaue. Das sei ein Widerspruch zur bundesdeutschen Lateinamerikapolitik.
Diese Entschließung ist Bündnis 90 / Die Grünen nicht genug. Für Thilo Hoppe und Ska Keller habe der Bundesrat „eine Chance vertan, das umstrittene Freihandelsabkommen“ zu stoppen. Gegen das Abkommen haben alle Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung und Brandenburg gestimmt, aber keine Mehrheit erzielt. Die Kritik richtet sich an die SPD-Länder, in denen sie allein oder in schwarzer Koalition regiere: Dort habe sie für das Abkommen votiert. Dennoch sei die Entschließung ein „Warnschuss“ an die EU-Kommission bei künftigen Freihandelsabkommen auf mehr Menschenrechte und Soziale- sowie Umweltaspekte zu achten.
Maria Heubuch, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kommentiert: „Das ist neu, dass dieses Handelsabkommen so kontrovers im Bundesrat diskutiert worden ist und kann der intensiven zivilgesellschaftlichen Arbeit der vergangenen Wochen zugeschrieben werden.“ Am Ende hätten sich die Interessen aus der Land- und Ernährungswirtschaft durchgesetzt, die in den beiden Ländern neue Absatzmärkte sehen. Das wirke auch auf die bundesdeutschen Milchbauern, die zu Rohstofflieferanten für Exportmärkte degradiert werden. Heubuch setzt auf ein Monitoring der Effekte, das mit dem Abkommen in Kraft tritt.

Düngergesetz

Die Änderung des Düngergesetzes hat der Bundesrat nach Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen in die Ausschüsse verwiesen. Bislang gibt es nur für Wirtschaftsdünger tierischen Ursprungs eine flächenbezogene Obergrenze für die Ausbringung. Das ist nach wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr haltbar. So sollen Obergrenzen künftig für alle organischen Düngermittel angewandt werden. Auch Gärsubstrate pflanzlichen Ursprugs aus Biogasanlagen verhalten sich auf Grund ihres Nährstoffgehaltes und den daraus resultierenden Düngereigenschaften wie Wirtschaftsdünger. Im Wesentlichen geht es dabei um die Vermeidung einer zusätzlichen Anreicherung von Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Das erfordert eine Anpassung des Düngergesetzes.

Fracking

Schleswig-Holstein hatte einen Antrag zum Bundesberggesetz eingebracht, der das so genannte Fracking zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten nur genehmigt, „wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden und zweifelsfrei geklärt sein, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.“ Der Bundesrat hat den Antrag in die Ausschüsse verwiesen. Robert Habeck, Umweltminister in Schleswig-Holstein ist zufrieden: „Fracking macht den Menschen Angst. Es wird von der Bevölkerung abgelehnt.“ Das Bergrecht sei gegenüber neuen Technologien veraltet und müsse nachgebessert werden.
Umweltministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz kündete im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes, Fracking in Wasserschutz- und Heilwasserschutzgebieten verbieten zu wollen. Die Novelle stehe sowie an und könnte bereits Ende 2013 in das Gesetzgebungsverfahren gehen.
Höfkens Vorschlag spiegele nach Auskunft des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) die Vorschläge von Altmaier und Rösler wider. Dennoch scheine sich kein tragbarer Kompromiss zu finden, bemängelt VKU-Vizepräsident Michael Beckereit. Es fehle an konkreter Ausgestaltung. „Komme kein Kompromiss zustande, werden die zuständigen Bergämter weiterhin nach dem alten Rechtsrahmen genehmigen, der in Bezug auf die Aufsuchung und Gewinnung von Schiefer- oder Kohleflözgas nicht ausreichend ist.

Windräder

Sachsen hatte im Rahmen des Baugesetzbuches (BauBG) den Antrag gestellt, dass die Länder selber entscheiden können, ob sie Windkraftanlagen bauplanungsrechtlich privilegieren können. Das BauBG sieht die Privilegierung vor und auch ein Korrektiv durch Regionalplanern, mit einer positiven Standortentscheidung Planungsraum freizuhalten, um baurechtliche Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie zu verringern. Nach dem sächsischen Antrag zeige die Realität aber, dass Regionalplaner keine Flächennutzungspläne hätten aufstellen können, die den Verwaltungsgerichten standhalten. Sachsen schlug die Möglichkeit vor, Windkraftanlagen von der Privilegierung auszuschließen, was der Bundesrat aber auf Empfehlungen der Ausschüsse für Städtebau, Innere Angelegenheiten, Umwelt und Wirtschaft abgelehnt wurde.

Kunststoffabfälle

Die EU überprüft bis 2014 das bestehende Abfallrecht. Im Fokus stehen dabei Kunststoffabfälle, von denen 2008 EU-weit 25.000 Tonnen angefallen sind. Fast die Hälfte wurde deponiert und nur 5.300 Tonnen recycelt. Kunststoffabfälle werden in den bestehenden EU-Richtlinien nicht ausdrücklich behandelt. Mit Hile eines Grünbuches und einem Fragekatalog werden die Mitgliedsländer nach Ergänzungen befragt. Der Bundesrat hat das Grünbuch begrüßt und bittet die Bundesregierung ausdrücklich gegenüber der EU folgende Punkte anzusprechen: Weiterentwicklung der Produkthaftung und Ausrichtung dieser auf nachteilige Aspekte auf Mensch und Umwelt, Langlebigkeit der Güter und sortenreine Trennung, Meeresverträglichkeit, Verbot der Deponierung, Abfallmanagement in der Schifffahrt, Bepfandung von Einweggetränken und Vermeidung von Plastiktüten sowie Ausweitung der stofflichen Verwertung.

Geflügelpest

Für Geflügel wird die Freilandhaltung wieder zum Regelfall. Weil sich in den letzten drei Jahren die Situation bei der Geflügelpest entschärft hat, kann nach Beschluss des Bundesrates die Freilandhaltung wieder zur Regelhaltung kann. Der letzte Fall einer Hochpathogenen Aviären Influenza wurde am 06. März bei einer erlegten Wildente bei Starnberg dokumentiert. Daher wird die Geflügelpest-Verordnung geändert und der Aufstallungszwang aufgehoben. Eine klinische tierärztliche Untersuchung ist demnach nur noch für Geflügelausstellungen und Märkte notwendig, wo Tiere aus unterschiedlichen Beständen zusammen kommen. Geflügelhalter solcher Veranstalter müssen auf Verlangen ihre Registriernummer der zuständigen Behörde vorlegen.

Privilegierung im Außenbereich

Das Baugesetzbuch war ein zweites Mal Thema im Bundesrat, der eine Entschließung verfasste und das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung nicht in den Vermittlungsausschuss überwies. Damit unterliegen gewerbliche Tierhalter nicht mehr der Privilegierung beim Bauen im Außenbereich, wenn sie jeweils mehr als 1.500 Mastschweine, 560 Sauen, 4.500 Ferkel, 600 Rinder, 30.000 Junghennen oder Mastgeflügel oder 1.500 Hennen halten. Brandenburg hatte mit seinem Antrag keine Mehrheit gefunden. Potsdam hatte gefordert, Änderungen für Bestandsanlagen nicht einzuschränken, weil technischer Fortschritt Änderungen notwendig machen und dem gesellschaftlichen Ziel des Tierwohls entgegenkommen. Auch Niedersachsen kam mit seinem Antrag nicht weiter, die Einschränkung der Privilegierung auf landwirtschaftliche Betriebe in viehdichten Regionen ab 1,5 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar auszudehnen. Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Die Bundesbaugesetzbuchnovelle ist ein lange überfälliger Schritt zur Begrenzung von Großtierställen, aber er ist noch nicht ausreichend. Ich begrüße es, dass auch CDU und FDP jetzt die Grenze zwischen bäuerlicher und industrieller Landwirtschaft bei der Grenze des Bundesimmissionsschutzgesetzes ziehen. Insbesondere in besonders viehdichten Regionen hält Niedersachsen jedoch weitere kommunale Steuerungsmöglichkeiten für sinnvoll. Ein realer Bezug zur Futterfläche muss bei Großställen dargestellt werden, sonst bekommen wir hier ein Schlupfloch für große Massentierhaltungsanlagen ohne reale Flächen- und Futterbindung. Niedersachsen wird deshalb im Bundesrat um Unterstützung für den Entschließungsantrag werben, der eine baldige Nachbesserung der Novelle vorsieht.“ Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) führt die Einschränkung der Privilegierung auf die 200 Bürgerinitiativen des Netzwerkes „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ zurück. Der Ausschuss für Städtebau hat eine Entschließung durchgesetzt, dass der Paragraph 35 Absatz 4 einen neuen Begünstigtenzustand schaffen würde. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 21. September 2012 bereits bemängelt. So soll derzeit „in begründeten Einzelfällen“ auch die Neuerrichtung eines Gebäudes möglich sein, wenn das ursprüngliche Gebäude zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert ist. Das würde den Bau von Neubauten erlauben, die nicht der Privilegierung unterlägen. Am Ende fördere das eine weitere Zersiedelung der Landschaft, was dem eigentlichen Ziel der Förderung der Innenentwicklung entgegenläuft. Die Bundesregierung soll diesen Absatz erneut formulieren.

Finanzierung Mittagessen

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass auch nach dem Jahr 2013 für alle Kinder und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets erreichbar ist. Zudem sei die Finanzierung von Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen weiterhin zu gewährleisten. Mit seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchte er daher die Weiterfinanzierung der Mehraufwendungen für Mittagessen und von Schulsozialarbeit oder sonstigen Projekten in dem genannten Bereich durch den Bund sichern. Hierzu sollen die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Finanzierungsbefristungen (31. Dezember 2013) aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Schweinehaltung

Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingebracht, der im Bereich der Schweinehaltung Verbesserungen des Fütterungs-, Tränke- und auch Fortpflanzungsmanagememt sowie ein höheres Platzangebot vorsieht. Schweine sollen 30 Prozent mehr Platz bekommen und Tränkwasserleitungen mindestens einmal jährlich gereinigt werden. Bei Anschluss an eine öffentlich-rechtliche Wasserversorgung kann auf eine mikrobiologische Untersuchung des Wassers verzichtet werden. In der umfangreichen Verordnung ist die mutterlose Aufzuchtr verboten und wird das Mindest-Gewicht der Absetzer mit fünf Kilogramm festgelegt. Der Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen.

roRo / VLE

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