Rückblick Bundesrat
Landwirtschaft
Rückblick Bundesrat
Umverteilungsprämie
Die neue Agrarpolitik der EU gilt wegen der Verzögerungen bis zum Konsens erst ab dem Jahr 2015. So mussten Übergangsregelungen für das Jahr 2014 beschlossen werden, die eine Umverteilung der Gelder rechtlich ermöglicht. Dem hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Konkret geht es um einen Ausgleich für Kürzungen der Direktzahlungen für kleine und mittlere Betriebe. Erlaubt wird ein Volumen in Höhe von 6,8 Prozent der Direktzahlungen, was rund 352 Millionen Euro entspricht. Vorgesehen ist ein Betrag in Höhe von 50 Euro je Hektar für die ersten 30 Hektare und 30 Euro je Hektar für die nächsten 16 Hektare eines Betriebes.
Kälteanlagen und Legionellen
Die Länder möchten den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen erhöhen. Mit der gefassten Entschließung haben sie deshalb die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig verbindliche Regelungen für derartige Anlagen vorzulegen. Diese sollen zum Beispiel die Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung, aber auch zur Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen enthalten. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass sich in diesen Anlagen - die in Industriebetrieben und großen Gebäuden wie zum Beispiel Hotels oder Krankenhäusern zum Einsatz kommen - bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden können. Dies sei zum Beispiel bei der Legionellenepidemie in Warstein mit drei Toten und 165 Erkrankten Ende 2013 der Fall gewesen, bei der ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher gelte. Im Dezember wanderte der Antrag des Landes NRW in den Umweltausschuss [1].
NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel sieht jetzt die Bundesregierung in der Pflicht „schnell zu handeln und eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert.“ Die Regelung müsse Überwachung, Reinigung und Wartung der Anlage umfassen, sowie eine Anzeigepflicht, um alle Anlagen zu erfassen.
Alterssicherung der Landwirte
Alle vier Jahre muss die Bundesregierung einen Bericht über die Alterssicherung der Landwirte verfassen. Auf der Basis von Modellrechnungen wird die Entwicklung in den nächsten zehn Jahren projiziert. Der Bundesrat folgte der Empfehlung des Agrarausschusses und fordert die Bundesregierung auf, die starren Einkommensschwellen anzuheben und zu dynamisieren. Die aktuellen Schwellen von höchstens 15.000 Euro für Alleinstehende und 31.000 Euro für Verheiratete pro Jahr sind seit 1995 nicht mehr angepasst worden. Alleine die Inflation vergrößert die Zahl der Betriebe, die keinen Zuschuss mehr erhalten. Besonders Landwirte mit kleinem Einkommen zeichnete sich eine überproportionale Beitragssteigerung ab.
Elektronische Rinderkennzeichnung
Freiwillige elektronische Kennzeichnung von Rindern und Streichung der Bestimmungen zur freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch waren ebenfalls Thema im Bundesrat. Dabei sollen die Mitgliedsstaaten nationale Vorschriften zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Kenzeichnung einführen. So sieht es die EU vor. Der Bundesrat hatte dazu bereits 2011 eine umfangreiche Stellungnahme verfasst: Neue Regeln an technische Möglichkeiten anzupassen wurden begrüßt, die Abschaffung der freiwilligen Kennzeichnung führe sogar zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Allerdings hält es der Bundesrat für ausreichend, die zweite Ohrmarke mit einem elektronischen Speicher zu versehen und lehnt eine delegierte Rechtsakte durch die Kommission ab. Das Land Baden-Württemberg hatte nun einen neuen Antrag gestellt, bei dem das injizierte oder peroral applizierte elektronische Kennzeichnungssystem die beste Identifikation und Rückverfolgbarkeit zur Gewährleistung sicherere Lebensmittel sei. Materialstabilität, Bioverträglichkeit und Funktionsfähigkeit seien so sicher, dass diese Transponderkennzeichnung eingesetzt werden sollte. Das fand aber keine Mehrheit im Bundesrat, der damit bei seiner 2011 gefassten Entschließung bleibt.
Förderung Agrarexporte
Die EU will vor allem für Märkte in Drittstaaten die Fördermaßnahmen verbessern. Hierfür ist eine Anhebung der Fördermaßnahmen von 30 auf 75 Prozent vorgesehen, was das Fördervolumen bis 2020 auf 200 Millionen Euro aufstockt. Es soll auch nur noch zwei Förderprogramme geben: Ein so genanntes „einfaches Programm“ für Institutionen innerhalb eines Mitgliedslandes und ein „Multiprogamm“ mit staatenübergreifenden Charakter. Der Bundesrat möchte zusätzlich den innereuropäischen Absatz gefördert wissen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sehen in regionalen Wertschöpfungsketten neue Absatzchancen, was die EU mit „Informations- und Absatzfördermaßnahmen im Binnenmarkt“ besonders unterstützen sollte. Die Mittel sollten national kofinanziert werden.
Gemeinsames Zollrisikomanagement
Die EU will, was auch den Agrarhandel betrifft, über ein zentralisiertes Zollrisikomanagement Containerbewegungen, auch Leerfahrten, erfassen und allen Zollstellen zugänglich machen. Dadurch sollen Betrügereien verhindert werden. Der Bundesrat ist skeptisch. Falsche Ursprungsangaben und falsche Warenbeschreibungen können so nicht aufgedeckt werden. Reedereien sind zudem nur für einen Teil der Wegstrecke verantwortlich, was in dem geplanten Datensystem nicht berücksichtigt wird. Auch die Qualität der Daten sei zweifelhaft. Der Status eines Containers gibt nicht immer den gesamten Inhalt wieder, weil Waren nicht immer am Warenursprung eingeladen werden. Sammelcontainer vermischen unterschiedliche Waren verschiedener Herkünfte an mehreren Orten. In der Summe sei das System nicht, wie von der EU vorgetragen, kostenneutral. Die Bundesregierung solle den EU-Vorschlag (COM(2013) 796 ablehnen.
Klonen in der EU
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung zwei Vorschläge der Europäischen Kommission beraten, mit denen sie das Klonen von Tieren vorläufig verhindern will. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die vorläufigen Verbote. Aus Sicht der Länder ist jedoch auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren zu verbieten. Sie sprechen sich zudem dafür aus, auch den Import von Klontieren sowie der Nachkommen geklonter Tiere für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten. Die Verbote seien auch auf den Geflügelbereich auszuweiten.
Mit ihren beiden Vorschlägen möchte die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, das Klonen von Tieren sowie das Inverkehrbringen von Klontieren und Klonembryonen zu untersagen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass keine Lebensmittel von Klontieren in Verkehr gebracht werden. Die Verbote sollen vorläufig gelten und sind unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen fortwährend zu überprüfen.
Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, unterstützt den Beschluss, weil Verbraucher weder Klontiere noch Lebensmittel von geklonten Tieren haben wollten. Maisch forderte die Bundesregierung auf, auch „unsinnige Ausnahmen vom Klonverbot“ zu streichen. So gebe es keinen Grund Turnierpferde klonen zu dürfen. Zudem sieht Maisch einen Konflikt im Rahmen der TTIP-Verhandlungen mit den USA. Dort ist „Klonfleisch“ seit 2008 zugelassen und dürfe nicht über das Handelsabkommen mit der EU nach Europa gelangen.
Lesestoff:
[1] Antrag NRW zu Verdunstungskühlanlagen geht in den Umweltausschuss des Bundesrates
Roland Krieg